Sozialratgeber Redaktion6 Min. LesezeitAktualisiert: 7. Juli 2026

Bürgergeld Selbstständige 2026

Viele Selbstständige verdienen nicht genug zum Leben. Das kann jeden treffen. Vielleicht läuft das Geschäft gerade schlecht. Vielleicht sind Sie krank und können nicht arbeiten. In solchen Situationen fragen viele: Kann ich als Selbstständiger Bürgergeld bekommen? Die Antwort ist ja. Auch Selbstständige können Bürgergeld beantragen. Aber es gibt besondere Regeln. Das Jobcenter schaut sich Ihre Einnahmen und Ausgaben genau an. Diese Seite erklärt alles, was Sie wissen müssen.

Bürgergeld selbständig: Wer hat Anspruch?

Als Selbstständiger haben Sie Anspruch auf Bürgergeld, wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht. Das bedeutet: Ihre Einnahmen decken Ihren Lebensunterhalt nicht. Das Jobcenter rechnet Ihren Gewinn aus. Es zieht Ihre Betriebsausgaben von Ihren Einnahmen ab. Was dann übrig bleibt, ist Ihr anrechenbares Einkommen. Liegt dieses Einkommen unter dem Bürgergeld-Bedarf? Dann können Sie Unterstützung bekommen. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Branche Sie selbständig sind. Freiberufler, Handwerker und Händler können alle einen Antrag stellen.

Wichtig ist: Sie müssen in Deutschland wohnen und gemeldet sein. Ihr Vermögen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Wenn Sie Ersparnisse haben, schaut das Jobcenter, ob Sie diese zuerst aufbrauchen müssen. Außerdem prüft das Jobcenter, ob Ihre Selbstständigkeit wirklich auf Dauer angelegt ist. Eine Hobbytätigkeit gilt nicht als echte Selbstständigkeit. Sie müssen nachweisen, dass Sie ernsthaft versuchen, Geld zu verdienen. Das Jobcenter kann auch einen Businessplan verlangen.

So berechnet das Jobcenter Ihr Einkommen

Das Jobcenter rechnet nicht mit Ihren Einnahmen allein. Es schaut auf Ihren Gewinn. Der Gewinn ist: Einnahmen minus Betriebsausgaben. Betriebsausgaben sind zum Beispiel Miete für Ihr Büro, Materialkosten oder Fahrtkosten. Diese Ausgaben zieht das Jobcenter von Ihren Einnahmen ab. Was dann übrig bleibt, wird als Einkommen gezählt. Von diesem Betrag dürfen Sie noch einen Freibetrag erhalten. Dieser Freibetrag liegt bei 100 Euro im Monat. Verdienen Sie mehr, wird der Rest auf das Bürgergeld angerechnet.

Das Problem ist: Selbstständige verdienen nicht jeden Monat gleich viel. Das weiß das Jobcenter. Deshalb schätzt es Ihr Einkommen manchmal für mehrere Monate im Voraus. Das nennt sich Einkommensschätzung. Am Ende des Zeitraums müssen Sie Ihre echten Einnahmen und Ausgaben nachweisen. Dafür brauchen Sie Belege und Kontoauszüge. Wenn Sie mehr verdient haben als geschätzt, müssen Sie zu viel erhaltenes Bürgergeld zurückzahlen. Wenn Sie weniger verdient haben, bekommen Sie eine Nachzahlung.

Diese Dokumente brauchen Sie beim Antrag

Das Jobcenter braucht viele Unterlagen von Ihnen. Bereiten Sie sich gut vor. Diese Dokumente müssen Sie einreichen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelle Meldebestätigung
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Gewinnermittlung
  • Belege für Betriebsausgaben
  • Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung
  • Letzter Steuerbescheid falls vorhanden

Bereiten Sie Kopien aller Unterlagen vor. Geben Sie beim Jobcenter immer nur Kopien ab. Behalten Sie alle Originale bei sich. Fragen Sie nach einer Eingangsbestätigung für Ihre Unterlagen.

Selbstständig und Bürgergeld: Was ändert sich im Alltag?

Wenn Sie Bürgergeld erhalten, müssen Sie das Jobcenter über Änderungen informieren. Verdienen Sie in einem Monat mehr als sonst? Dann müssen Sie das sofort melden. Verdienen Sie weniger? Auch das müssen Sie mitteilung. Das Jobcenter passt dann Ihre Leistungen an. Sie dürfen Ihre Selbstständigkeit weiterführen, solange Sie Bürgergeld erhalten. Das Jobcenter kann aber Bedingungen stellen. Es kann zum Beispiel verlangen, dass Sie auch nach einem Nebenjob suchen. Oder es kann vorschlagen, eine Weiterbildung zu machen.

Wichtig ist auch: Das Jobcenter kann Ihre Selbstständigkeit als nicht tragfähig einstufen. Das bedeutet: Es glaubt nicht, dass Ihre Selbstständigkeit langfristig genug Geld einbringen wird. In diesem Fall kann es verlangen, dass Sie sich auch um eine normale Anstellung bewerben. Das kann sich anfühlen wie Druck. Aber das Jobcenter hat das Recht dazu. Sprechen Sie offen mit Ihrem Sachbearbeiter. Erklären Sie Ihre Situation. Manchmal hilft ein ehrliches Gespräch mehr als viele Schreiben.

Krankenversicherung und Steuern für Selbstständige mit Bürgergeld

Als Selbstständiger mit Bürgergeld bleiben Sie selbst für Ihre Krankenversicherung zuständig. Das Jobcenter übernimmt in vielen Fällen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das gilt aber nicht immer. Fragen Sie beim Jobcenter nach, wie das in Ihrem Fall geregelt wird. Wenn Sie bisher privat versichert waren, kann es komplizierter werden. Sprechen Sie dann auch mit Ihrer Krankenversicherung. Klären Sie, welche Beiträge anfallen und wer sie zahlt. Lassen Sie sich alles schriftlich bestätigen.

Steuerlich bleiben Sie weiter selbstständig. Sie müssen weiterhin Ihre Steuererklärung abgeben. Das Bürgergeld selbst ist steuerfrei. Aber Ihre Einnahmen aus der Selbstständigkeit sind es nicht. Sie müssen die Einnahmen und Ausgaben weiter sorgfältig aufzeichnen. Das Finanzamt und das Jobcenter können Ihre Unterlagen jederzeit anfordern. Führen Sie deshalb immer eine ordentliche Buchführung. Im Zweifel hilft ein Steuerberater. Manche Beratungsstellen bieten auch kostenlose Steuerhilfe an.

Bürgergeld selbstständig beantragen: So gehen Sie vor

Gehen Sie zuerst zum Jobcenter in Ihrer Stadt. Holen Sie sich dort alle Antragsformulare. Sie können den Antrag auch online stellen. Auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie alle Formulare. Füllen Sie alles vollständig und ehrlich aus. Geben Sie alle Einnahmen an, auch kleine Beträge. Verstecken Sie keine Einnahmen. Das ist wichtig. Falsche Angaben können rechtliche Folgen haben. Nach dem Antrag haben Sie einen Termin beim Jobcenter. Bringen Sie alle Unterlagen mit. Der Sachbearbeiter prüft dann Ihren Fall.

Das Jobcenter entscheidet in der Regel innerhalb von einem Monat. Wenn es Fragen gibt, schreibt es Ihnen. Antworten Sie schnell und vollständig. Wird Ihr Antrag abgelehnt, haben Sie das Recht auf Widerspruch. Legen Sie den Widerspruch schriftlich ein. Das müssen Sie innerhalb eines Monats tun. Erklären Sie ruhig, warum Sie anderer Meinung sind. Eine kostenlose Sozialberatung kann Ihnen dabei helfen. Viele Beratungsstellen unterstützen Sie bei Widersprüchen. Fragen Sie in Ihrer Stadt nach solchen Angeboten.

Häufige Fragen (FAQ)

Ja. Selbstständige können Bürgergeld beantragen, wenn ihr Einkommen nicht zum Leben reicht. Das Jobcenter berechnet Ihren Gewinn. Es zieht Betriebsausgaben ab. Der Rest wird auf das Bürgergeld angerechnet. Ein Antrag beim Jobcenter ist der erste Schritt.

Das Jobcenter zieht Ihre Betriebsausgaben von Ihren Einnahmen ab. Der verbleibende Gewinn gilt als Einkommen. Davon dürfen Sie einen Freibetrag von 100 Euro behalten. Den Rest rechnet das Jobcenter mit dem Bürgergeld an.

Nein, nicht sofort. Sie dürfen Ihre Selbstständigkeit weiterführen. Das Jobcenter kann aber verlangen, dass Sie sich auch um eine Anstellung bemühen. Das hängt davon ab, ob Ihre Selbstständigkeit als dauerhaft tragfähig gilt.

Sie brauchen Personalausweis, Meldebestätigung, Kontoauszüge, eine Gewinnermittlung und Belege für Betriebsausgaben. Außerdem brauchen Sie einen Mietvertrag und falls vorhanden, Ihren letzten Steuerbescheid. Bringen Sie immer Kopien mit.

Das Jobcenter vergleicht am Ende des Zeitraums Ihre echten Einnahmen mit der Schätzung. Haben Sie mehr verdient, müssen Sie zu viel erhaltenes Bürgergeld zurückzahlen. Haben Sie weniger verdient, bekommen Sie eine Nachzahlung vom Jobcenter.

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Offizielle Informationen

Für verbindliche Auskünfte besuche die offizielle Seite:

Zur offiziellen Seite (Bundesagentur für Arbeit)

Weitere Informationen

Offizielle Informationen

Aktuelle Informationen zum Thema Bürgergeld finden Sie auf der offiziellen Webseite (Bundesagentur für Arbeit) unter arbeitsagentur.de.

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 7. Juli 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.