Bürgergeld: Anspruch, Höhe und Antrag einfach erklärt
Bürgergeld ist die staatliche Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen in Deutschland, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können. Es wird vom Jobcenter ausgezahlt und umfasst einen monatlichen Regelsatz sowie die Übernahme von Wohnkosten. Seit dem 1. Juli 2026 trägt die Leistung offiziell den Namen Grundsicherungsgeld, wird aber weiterhin als Bürgergeld bezeichnet.
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Was ist Bürgergeld?
Bürgergeld ist die Nachfolgeleistung von Hartz IV und wurde Anfang 2023 eingeführt. Es sichert das Existenzminimum von Menschen, die erwerbsfähig sind, aber zu wenig oder kein Einkommen haben. Grundlage ist das SGB II. Zuständig ist das örtliche Jobcenter. Die Leistung besteht aus einem einheitlichen Regelsatz, der Übernahme von Miete und Heizkosten sowie weiteren Zusatzleistungen je nach persönlicher Situation. Bürgergeld ist keine Versicherungsleistung, sondern wird aus Steuermitteln finanziert.
Wie viel Bürgergeld bekommt man 2026?
Der Bürgergeld Regelsatz bleibt in 2026 unverändert bei 563 Euro für Alleinstehende. Paare kommen zusammen auf 1.012 Euro. Dazu übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Miet- und Heizkosten bis zur regionalen Angemessenheitsgrenze. Im bundesweiten Durchschnitt zahlt das Jobcenter einer alleinstehenden Person 1.076 Euro im Monat. Rechner
Die Regelsätze nach Haushaltsgröße 2026:
| Personengruppe | Regelsatz |
|---|---|
| Alleinstehende | 563 € |
| Partner in Bedarfsgemeinschaft (je Person) | 506 € |
| Erwachsene unter 25 im Elternhaushalt | 451 € |
| Kinder 14–17 Jahre | 471 € |
| Kinder 6–13 Jahre | 390 € |
| Kinder 0–5 Jahre | 357 € |
Alle Details zum Regelsatz: Bürgergeld Regelsatz 2026
Bürgergeld beantragen
Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Jobcenter — entweder online oder in Papierform. Wichtig: Bürgergeld wird nicht rückwirkend gezahlt. Der Anspruch beginnt erst ab dem Monat der Antragstellung. Für den Antrag benötigen Sie Nachweise zu Einkommen, Vermögen, Mietkosten und Ihrer persönlichen Situation.
Alle Schritte zum Antrag: Bürgergeld beantragen
Häufige Fragen zu Bürgergeld
Häufige Fragen (FAQ)
Bürgergeld ist die staatliche Grundsicherung nach SGB II für erwerbsfähige Menschen ohne ausreichendes Einkommen. Es wird vom Jobcenter ausgezahlt und deckt Lebensunterhalt sowie Wohnkosten ab.
Anspruch haben erwerbsfähige Personen zwischen 15 Jahren und der Rentengrenze, die ihren Bedarf nicht selbst decken können und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Der Regelsatz beträgt 563 Euro monatlich für Alleinstehende. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die Kosten für Miete und Heizung. Im bundesweiten Durchschnitt erhalten Alleinstehende rund 1.076 Euro gesamt.
Der Antrag wird beim örtlichen Jobcenter gestellt, online oder per Formular. Der Anspruch beginnt ab dem Monat der Antragstellung, eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich.