Sozialratgeber Redaktion6 Min. LesezeitAktualisiert: 20. Juli 2026

Rente im Ausland 2026: Steuern, Länder & Nachweis

Die Regeln zur Rente im Ausland sind geltendes Recht und keine neue Ankündigung. Das betrifft Sie, wenn Sie im Ruhestand ins Ausland ziehen möchten. Ihre deutsche Rente verfällt dabei nicht automatisch. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt derzeit rund 1,7 Millionen Renten in über 150 Länder weltweit aus. Doch je nach Zielland gelten unterschiedliche Regeln bei Steuern, Krankenversicherung und dem jährlichen Nachweis, dass Sie noch leben. Dieser Ratgeber erklärt, was Sie vor dem Umzug klären sollten und worauf Sie danach achten müssen.

Kurz gesagt

  • Rente im Ausland beziehen ist gesetzlich geregelt (§ 110 SGB VI)
  • Betrifft alle, die dauerhaft ins Ausland ziehen
  • Rund 245.000 deutsche Rentner leben im Ausland
  • Jährlicher Lebensnachweis bleibt weiterhin Pflicht

Rente im Ausland beziehen: Das gilt grundsätzlich

Die gesetzliche Grundlage für die Rente im Ausland ist Paragraf 110 im Sozialgesetzbuch VI. Er unterscheidet zwischen vorübergehendem und dauerhaftem Auslandsaufenthalt. Verbringen Sie weniger als sechs Monate im Jahr außerhalb Deutschlands, ändert sich an Ihrer Rente nichts. Die Deutsche Rentenversicherung überweist dann weiterhin die volle Rente wie gewohnt. Erst bei einem dauerhaften Umzug greifen die besonderen Regeln für Auslandsrentner.

Ihre gesetzliche Altersrente wird grundsätzlich weltweit ausgezahlt, unabhängig vom Wohnsitzland. Aktuell erhalten rund 245.000 deutsche Versicherte ihre Rente im Ausland. Am beliebtesten sind laut Deutscher Rentenversicherung Italien, Spanien, Österreich, Griechenland, Türkei und Polen. Die Rentenerhöhung von 4,24 Prozent seit Juli 2026 gilt übrigens auch für alle ins Ausland gezahlten Renten.

Deutsche Rente im Ausland: Wo Sie versteuert werden

Ziehen Sie dauerhaft ins Ausland, gelten Sie in Deutschland als beschränkt steuerpflichtig (eine Steuerpflicht nur für bestimmte Einkünfte aus Deutschland). Beschränkt Steuerpflichtige haben keinen steuerfreien Grundfreibetrag mehr und zahlen Steuer ab dem ersten Euro. 2026 dürfen Rentner mit Wohnsitz in Deutschland noch 12.348 Euro im Jahr steuerfrei einnehmen. Dieser Freibetrag entfällt bei einem Wohnsitz im Ausland komplett. Zuständig für die Besteuerung ist das Finanzamt Neubrandenburg.

Ob Deutschland oder Ihr neues Wohnsitzland das Besteuerungsrecht hat, regelt meist ein Doppelbesteuerungsabkommen (ein Vertrag, der doppelte Steuerzahlung verhindert). Die genauen Regeln unterscheiden sich je nach Land stark. In manchen Fällen kann ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht nach Paragraf 1 Absatz 3 Einkommensteuergesetz sinnvoll sein. Lassen Sie sich hierzu unbedingt individuell beraten.

Rente Ausland beziehen: Drei Länder-Kategorien im Überblick

Für die Höhe und Sicherheit Ihrer Rente im Ausland zählt vor allem, in welchem Land Sie leben. Innerhalb der EU und in EU-Abkommensstaaten läuft die Auszahlung meist unkompliziert. In EU-Ländern und Abkommensstaaten bleibt Ihre volle Rente ohne Kürzungen erhalten. Zusätzlich gibt es rund 40 weitere Abkommensländer außerhalb der EU, darunter die USA, Kanada, die Türkei, Australien und Japan.

Anders sieht es in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen aus, etwa Thailand, den Philippinen oder Vietnam. Dort werden nach dem Fremdrentengesetz (einem Gesetz für Rentenzeiten aus dem Ausland) oft nur Anteile der Bruttorente gezahlt. Ausländische Versicherungszeiten und bestimmte Zuschläge können entfallen. Zusätzlich fehlt in diesen Ländern der gesetzliche Krankenversicherungsschutz vollständig.

Rente auswandern: Was Sie vorher klären sollten

Wer die Rente auswandern und im Ausland genießen möchte, sollte den Rentenantrag frühzeitig klären. Wer in einem EU-Land oder Abkommensstaat lebt, kann den Antrag direkt bei der örtlichen Rentenversicherung stellen. Ein einziger Antrag im Wohnsitzland reicht oft aus, um Ansprüche aus mehreren Ländern geltend zu machen. In Ländern ohne Abkommen muss der Antrag dagegen direkt bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden.

Klären Sie außerdem frühzeitig, wie Ihre Rente überwiesen wird und welche Bankgebühren im Ausland anfallen. Wechselkursschwankungen können den tatsächlichen Betrag zusätzlich beeinflussen. Prüfen Sie auch, ob private Zusatzrenten wie Lebensversicherungen ebenfalls ins Ausland überwiesen werden können. Eine persönliche Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung vor dem Umzug erspart spätere Überraschungen.

Krankenversicherung im Ruhestand außerhalb Deutschlands

Die Krankenversicherung ist neben der Steuer der zweite wichtige Punkt beim Umzug ins Ausland. Innerhalb der EU bleibt der gesetzliche Versicherungsschutz meist über ein EU-Formular erhalten. Außerhalb der EU und ohne Sozialversicherungsabkommen entfällt der gesetzliche Krankenversicherungsschutz häufig komplett. Betroffene müssen sich dann privat im Zielland versichern, was je nach Alter und Vorerkrankungen teuer werden kann.

Informieren Sie sich vor dem Umzug unbedingt bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Regeln für Ihr Zielland. Manche Kassen bieten spezielle Auslandstarife für Rentner an. Auch ein Vergleich der Kosten zwischen privater Absicherung im Ausland und einer freiwilligen Weiterversicherung in Deutschland kann sich lohnen. Diese Entscheidung sollte gut vorbereitet sein.

Rente im Ausland: Lebensnachweis nicht vergessen

Wer seine Rente im Ausland empfängt, muss regelmäßig eine Lebensbescheinigung (den Nachweis, dass die Person noch lebt) einreichen. Wird der Lebensnachweis verpasst, unterbricht die Deutsche Rentenversicherung die Zahlung. Früher lief das ausschließlich per Post. Seit 2024 ist der Nachweis auch digital per QR-Code und einer Ausweis-App möglich.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt zusätzlich ein verpflichtendes elektronisches Bescheinigungsverfahren für alle Abkommensstaaten. Das vereinfacht die Verwaltung für Sie und die Rentenversicherung spürbar. Achten Sie dennoch genau auf die jährlichen Fristen in Ihrem Bescheid. Verpasste Nachweise lassen sich zwar nachreichen, führen aber zu vorübergehenden Zahlungslücken.

Häufige Fragen (FAQ)

Nein, Ihre deutsche Rente bleibt erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt sie grundsätzlich weltweit aus. Je nach Zielland können aber Kürzungen bei bestimmten Rentenbestandteilen und Krankenversicherungsschutz entfallen.

Meist versteuern Sie Ihre deutsche Rente weiterhin in Deutschland, da Sie als beschränkt steuerpflichtig gelten. Ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt je nach Land, wo genau die Steuer anfällt.

Innerhalb der EU und in rund 40 weiteren Abkommensstaaten wie den USA, Kanada oder der Türkei bleibt Ihre volle Rente ohne Kürzungen erhalten, inklusive gesetzlichem Krankenversicherungsschutz.

Verpassen Sie die Lebensbescheinigung, unterbricht die Deutsche Rentenversicherung die Zahlung vorübergehend. Nach Nachreichung des Nachweises wird die Rente inklusive der ausstehenden Beträge nachgezahlt.

Nein, beschränkt Steuerpflichtige im Ausland haben keinen Grundfreibetrag. Sie zahlen Steuer auf die deutsche Rente ab dem ersten Euro, unabhängig von der Rentenhöhe.

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Weitere Informationen

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Aktuelle Informationen zum Thema Rente & Altersvorsorge finden Sie auf der offiziellen Webseite (Deutsche Rentenversicherung) unter deutsche-rentenversicherung.de.

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 20. Juli 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.