6 Min. LesezeitAktualisiert: 1. Juli 2026

Rente mit 63 im Jahr 2026: Voraussetzungen und Abzüge

Der Wunsch nach einem frühen und entspannten Ruhestand ist bei vielen Arbeitnehmern groß. Nach Jahrzehnten im Berufsleben sehnen sich viele danach, nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter arbeiten zu müssen. Das Stichwort, das in diesem Zusammenhang oft fällt, lautet Rente mit 63. Doch rund um dieses Thema ranken sich viele Mythen und Halbwahrheiten. In unserem Ratgeber für das Jahr 2026 erklären wir Ihnen ganz genau, was sich hinter diesem Begriff verbirgt. Sie erfahren, welche Voraussetzungen 2026 gelten, wie viele Beitragsjahre Sie benötigen und wann Sie mit lebenslangen Abzügen rechnen müssen.

Rente mit 63: Was ist das genau?

Dieser Begriff wird im Volksmund oft für zwei völlig verschiedene Arten des vorgezogenen Ruhestands verwendet. Das sorgt regelmäßig für große Verwirrung. Wenn Sie früher in Rente gehen möchten, müssen Sie zwingend zwischen diesen beiden Wegen unterscheiden:

1. Die Altersrente für langjährig Versicherte (mit Abzügen): Diese Variante können Sie tatsächlich ab dem 63. Geburtstag in Anspruch nehmen, sofern Sie mindestens 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Der entscheidende Haken dabei ist jedoch, dass dieser vorzeitige Ausstieg teuer erkauft wird. Für jeden Monat, den Sie vor Ihrem regulären Renteneintrittsalter aufhören zu arbeiten, wird Ihre Rente um 0,3 Prozent gekürzt, und zwar lebenslang.

2. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (ohne Abzüge): Diese Variante ist das, was viele Menschen eigentlich meinen, wenn sie von dem abschlagsfreien Ruhestand sprechen. Wer besonders lange gearbeitet hat, soll früher und vor allem ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand gehen dürfen. Allerdings ist die Bezeichnung "mit 63" inzwischen irreführend, da das tatsächliche Eintrittsalter für diese abschlagsfreie Rente schrittweise angehoben wird. Wer im Jahr 1963 geboren ist und 2026 in diese Rente gehen möchte, muss bereits 64 Jahre und 10 Monate alt sein. Die glatten 63 Jahre galten nur für Geburtsjahrgänge vor 1953.

Informieren Sie sich in unserem Artikel Rente Änderungen 2026 über die aktuellen Altersgrenzen für Ihren speziellen Geburtsjahrgang.

Voraussetzungen für den vorzeitigen Ruhestand

Um diese abschlagsfreie Leistung (die Altersrente für besonders langjährig Versicherte) beantragen zu können, müssen sehr strenge Voraussetzungen 2026 erfüllt sein. Die wichtigste und zugleich härteste Bedingung ist die geforderte Anzahl der Versicherungsjahre.

Sie müssen nachweisen können, dass Sie mindestens 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt haben. Diese 45 Jahre werden auch als Wartezeit bezeichnet. Wer nur 44 Jahre und 11 Monate erreicht, hat keinen Anspruch auf diese abschlagsfreie Variante und muss stattdessen Abschläge in Kauf nehmen oder länger arbeiten.

Denken Sie daran, dass Sie den Antrag auf Rente rechtzeitig stellen müssen. Alle wichtigen Schritte dazu finden Sie in unserem Beitrag Rente beantragen.

Wie viele Beitragsjahre brauche ich?

Die magische Grenze lautet 45 Jahre. Doch was genau zählt eigentlich zu diesen 45 Jahren dazu? Glücklicherweise sind es nicht nur reine Zeiten einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Auch andere Lebensphasen, in denen Sie Beiträge gezahlt haben oder in denen für Sie Beiträge gezahlt wurden, werden berücksichtigt.

Was zählt als Beitragsjahr?

  • Pflichtbeiträge aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
  • Zeiten der selbstständigen Tätigkeit (sofern Versicherungspflicht bestand)
  • Kindererziehungszeiten (bis zu drei Jahre pro Kind)
  • Zeiten der Pflege von Angehörigen (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld oder Insolvenzgeld
  • Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I (ACHTUNG: Zeiten des ALG I-Bezugs in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählen nur in Ausnahmefällen, z. B. bei Insolvenz des Arbeitgebers)
  • Freiwillige Beiträge (wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind)

Was zählt NICHT dazu?

  • Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) oder früher Hartz IV
  • Zeiten eines Schul-, Fachschul- oder Hochschulbesuchs
  • Phasen, in denen Sie gar nicht gearbeitet haben, ohne Leistungen zu beziehen

Es ist extrem wichtig, dass Ihr Rentenkonto vollständig ist. Beantragen Sie rechtzeitig eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung, um Lücken aufzudecken.

Vorzeitiger Ruhestand und mögliche Abzüge

Wenn Sie die 45 Jahre nicht vollbekommen, bleibt Ihnen oft nur die Altersrente für langjährig Versicherte (mit 35 Beitragsjahren). Wenn Sie diesen vorzeitigen Ruhestand in Anspruch nehmen, müssen Sie mit empfindlichen Abzügen rechnen. Wie hoch diese sind, hängt davon ab, wie viele Monate Sie vor Ihrer regulären Altersgrenze (Regelaltersgrenze) in Rente gehen.

Die Regel lautet: Pro Monat des vorzeitigen Renteneintritts wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt. Gehen Sie ein Jahr früher, sind es 3,6 Prozent Abzug.

Rechenbeispiel: Herr Müller (geboren 1963) hat ein reguläres Renteneintrittsalter von 66 Jahren und 10 Monaten. Er entscheidet sich jedoch, bereits an seinem 63. Geburtstag in Rente zu gehen. Er geht somit 3 Jahre und 10 Monate (insgesamt 46 Monate) früher in Rente. Die Abzüge betragen: 46 Monate x 0,3 % = 13,8 %. Wenn seine reguläre Rente 1.500 Euro betragen hätte, werden ihm nun lebenslang 13,8 Prozent (207 Euro) abgezogen. Er erhält also nur noch 1.293 Euro monatlich.

Diese Kürzung gilt bis an sein Lebensende, sie fällt mit dem Erreichen des regulären Rentenalters nicht weg! Überlegen Sie sich diesen Schritt daher finanziell sehr gut. Wenn Sie wissen möchten, wann das Geld monatlich eingeht, schauen Sie in den Beitrag Zahltag Rente 2026.

> Sie können auch Rentenpunkte kaufen zum Ausgleich.

Den Antrag richtig stellen

Den Antrag für den vorzeitigen Ruhestand stellen Sie genauso wie bei der regulären Rente. Es empfiehlt sich, etwa drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn aktiv zu werden. Sie können den Antrag online über das Portal der Deutschen Rentenversicherung stellen oder sich persönlich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle helfen lassen.

Vor der Antragstellung sollten Sie sich unbedingt eine Probeberechnung (Renteninformation) erstellen lassen. Darauf sehen Sie schwarz auf weiß, wie hoch Ihre Bezüge mit und ohne Abschläge ausfallen werden. Diese Entscheidung hat schließlich Auswirkungen für den Rest Ihres Lebens.

Offizielle Informationen

Das Rentenrecht ist komplex und von vielen individuellen Faktoren abhängig (wie Vertrauensschutzregelungen oder Schwerbehinderung). Verlassen Sie sich nicht auf pauschale Aussagen, sondern holen Sie sich eine verbindliche Auskunft ein.

Die verlässlichsten Informationen, persönliche Beratungstermine und alle Antragsformulare erhalten Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de.

Häufige Fragen (FAQ)

Ja, aber nur wenn Sie mindestens 45 Beitragsjahre nachweisen können. Bei weniger Jahren sind Abzüge möglich, die pro Monat des vorgezogenen Renteneintritts dauerhaft berechnet werden.

Für diesen vorzeitigen Ruhestand werden 45 Versicherungsjahre benötigt, inklusive Kindererziehungszeiten und bestimmter anderer Zeiten. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I kurz vor Rentenbeginn sind dabei oft ausgenommen.

Pro Monat vorzeitiger Rente werden 0,3 Prozent des Rentenanspruchs abgezogen, also maximal 3,6 Prozent pro Jahr. Diese Abschläge bleiben auch nach Erreichen des regulären Rentenalters dauerhaft bestehen.

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

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Offizielle Informationen

Für verbindliche Auskünfte besuche die offizielle Seite:

Zur offiziellen Seite (Deutsche Rentenversicherung)

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Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 1. Juli 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.