Sozialratgeber Redaktion8 Min. LesezeitAktualisiert: 21. Juli 2026

Teilweise Erwerbsminderungsrente 2026 erklärt

Die teilweise Erwerbsminderungsrente ist eine bestehende gesetzliche Leistung, kein neuer Vorschlag. Sie betrifft Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch wenige Stunden täglich arbeiten können. Die Rente soll Einkommen ausgleichen, wenn eine Erkrankung die volle Arbeitskraft einschränkt. Anders als bei der vollen Erwerbsminderung reicht hier eine geringere Leistungsfähigkeit für den Anspruch. Trotzdem sind die Regeln zur Höhe und zum Hinzuverdienst kompliziert. Dieser Ratgeber erklärt einfach, wer Anspruch hat, wie viel Geld möglich ist und was Sie 2026 zusätzlich verdienen dürfen.

Kurz gesagt

  • Bestehendes Recht nach SGB VI, kein Vorschlag
  • Betrifft Menschen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit
  • Hinzuverdienstgrenze 2026: mindestens 41.527,50 Euro
  • Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung nötig

Teilweise Erwerbsminderungsrente: Wer hat Anspruch darauf?

Eine teilweise Erwerbsminderungsrente bekommen Sie, wenn Sie krankheitsbedingt noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten können. Wichtige Voraussetzung ist außerdem eine Wartezeit (die Mindestversicherungszeit) von fünf Jahren in der Rentenversicherung. Zusätzlich müssen in den letzten fünf Jahren vor der Erkrankung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein.

Laut Deutscher Rentenversicherung prüft ein Gutachter im Antragsverfahren genau, wie viele Stunden Sie noch arbeiten können. Diese medizinische Einschätzung entscheidet darüber, ob eine teilweise oder eine volle Erwerbsminderung vorliegt. Auch wenn Sie theoretisch noch drei bis sechs Stunden arbeiten könnten, aber keine passende Teilzeitstelle finden, kann ausnahmsweise die volle Rente greifen. Das nennt sich Arbeitsmarktrente.

So unterscheidet sich volle von teilweiser Erwerbsminderung

Der Unterschied zwischen beiden Rentenarten liegt allein in der verbleibenden Arbeitsfähigkeit. Bei voller Erwerbsminderung können Sie laut Deutscher Rentenversicherung weniger als drei Stunden täglich arbeiten. Bei teilweiser Erwerbsminderung sind es mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden. Diese medizinischen Grenzen sind seit Langem festgelegt und ändern sich 2026 nicht.

Für die Rentenberechnung ist zusätzlich der Rentenartfaktor (eine Rechenzahl je nach Rentenart) wichtig. Bei voller Erwerbsminderung liegt dieser Faktor bei 1,0, bei teilweiser Erwerbsminderung nur bei 0,5. Das bedeutet: Bei gleicher Vorgeschichte fällt die teilweise Erwerbsminderungsrente rechnerisch nur halb so hoch aus wie die volle Rente. Deshalb reicht die teilweise Rente oft nicht als alleiniges Einkommen aus.

So wird die Rentenhöhe berechnet

Die Höhe der teilweisen Erwerbsminderungsrente hängt von mehreren Rechengrößen gemeinsam ab. Dazu zählen Ihre gesammelten Entgeltpunkte, der Rentenartfaktor von 0,5 sowie der aktuelle Rentenwert. Seit 1. Juli 2026 liegt der Rentenwert laut Deutscher Rentenversicherung bei 42,52 Euro pro Entgeltpunkt. Auch die Zurechnungszeit spielt eine große Rolle bei der Berechnung.

Beispielrechnung für eine teilweise Erwerbsminderungsrente:

  • Gesammelte Entgeltpunkte: 30
  • Rentenartfaktor: 0,5
  • Rentenwert: 42,52 Euro
  • Ergebnis: rund 637,80 Euro brutto

Die Zurechnungszeit (die angerechnete Zeit bis zu einem festen Alter) endet für einen Rentenbeginn 2026 bei 66 Jahren und 3 Monaten. Sie wirkt so, als hätten Sie bis dahin durchgehend weiter Beiträge gezahlt.

Wie viel Sie 2026 zusätzlich verdienen dürfen

Wer eine teilweise Erwerbsminderungsrente bezieht, darf trotzdem noch eingeschränkt arbeiten und Geld verdienen. Die Hinzuverdienstgrenze (die erlaubte Höhe an zusätzlichem Einkommen) liegt 2026 mindestens bei 41.527,50 Euro im Jahr. Diese Grenze kann individuell sogar höher liegen, abhängig von Ihrem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre. Bei voller Erwerbsminderung liegt die Grenze dagegen deutlich niedriger, bei 20.763,75 Euro.

Beispielrechnung bei Überschreitung der Grenze:

  • Hinzuverdienstgrenze: 41.527,50 Euro
  • Tatsächliches Einkommen: 45.000 Euro
  • Überschreitung: 3.472,50 Euro
  • Anrechnung: 40 Prozent davon auf die Rente

Wer die persönliche Grenze überschreitet, muss also nicht die ganze Rente zurückzahlen. Nur ein Teil des übersteigenden Einkommens wird angerechnet.

Wie lange die teilweise Erwerbsminderungsrente gezahlt wird

Eine teilweise Erwerbsminderungsrente wird laut Deutscher Rentenversicherung in der Regel zeitlich befristet bewilligt. Die erste Bewilligung gilt meist für höchstens drei Jahre, danach folgt eine erneute Prüfung. Bessert sich Ihr Gesundheitszustand nicht, kann die Rente mehrfach verlängert werden.

Nur wenn eine Besserung der Gesundheit sehr unwahrscheinlich ist, wird die Rente unbefristet bewilligt, also auf Dauer. Diese Entscheidung trifft die Deutsche Rentenversicherung anhand ärztlicher Gutachten im Einzelfall. Auch bei einer unbefristeten Rente prüft die Rentenversicherung gelegentlich, ob sich der Gesundheitszustand verändert hat. Melden Sie deshalb wichtige Änderungen Ihrer Situation immer zeitnah.

Teilweise Erwerbsminderungsrente beantragen: So gehen Sie vor

Den Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Beantragen Sie die Rente möglichst frühzeitig, da die Bearbeitung erfahrungsgemäß mehrere Monate dauern kann. In den ersten sechs Monaten einer Erkrankung erhalten Sie meist noch Krankengeld von der Krankenkasse.

So läuft der Antrag in der Regel ab:

  • Formloser Kontakt oder Online-Antrag stellen
  • Ärztliche Unterlagen und Befunde einreichen
  • Gutachtertermin der Rentenversicherung wahrnehmen
  • Bescheid abwarten, bei Ablehnung Widerspruch möglich

Wird der Antrag abgelehnt, lohnt sich oft ein Widerspruch innerhalb eines Monats. Eine unabhängige Sozialberatung oder ein Fachanwalt kann dabei wertvolle Unterstützung bieten.

Häufige Fragen (FAQ)

Nein, diese Rentenart gibt es seit Langem im Sozialgesetzbuch VI. Nur einzelne Werte wie die Hinzuverdienstgrenze werden jährlich angepasst, die Leistung selbst ist keine neue Regelung.

Sie können noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten. Können Sie weniger als drei Stunden arbeiten, gilt stattdessen die volle Erwerbsminderungsrente.

Die Mindestgrenze liegt 2026 bei 41.527,50 Euro im Jahr. Individuell kann sie höher liegen, abhängig vom höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre vor der Erkrankung.

Die Rente ist meist befristet, in der Regel für bis zu drei Jahre. Bessert sich der Gesundheitszustand nicht, kann sie verlängert werden oder unbefristet weiterlaufen.

Die Höhe hängt von Entgeltpunkten, dem Rentenartfaktor von 0,5 und dem aktuellen Rentenwert ab. Ein Beispiel mit 30 Entgeltpunkten ergibt rund 637,80 Euro brutto monatlich.

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Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 21. Juli 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.