Sozialratgeber Redaktion7 Min. LesezeitAktualisiert: 7. Juli 2026

Bedarfsgemeinschaft beim Bürgergeld: Regeln und Berechnung

Wer Bürgergeld beantragt, stößt früher oder später auf den Begriff Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld. Diese Regelung entscheidet, wessen Einkommen und Vermögen das Jobcenter bei der Berechnung Ihrer Leistung berücksichtigt. Je nachdem, ob Sie allein leben, mit einem Partner oder mit Kindern zusammenwohnen, verändert sich Ihr persönlicher Anspruch erheblich. Dieser Ratgeber erklärt, wer dazugehört, wie hoch die Regelsätze 2026 ausfallen und wie das Jobcenter die Berechnung durchführt.

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft beim Bürgergeld?

Die Bedarfsgemeinschaft ist in § 7 SGB II geregelt und beschreibt einen Personenkreis, der wirtschaftlich zusammen betrachtet wird. Dazu zählen die leistungsberechtigte Person selbst, der Ehe- oder Lebenspartner, ein Partner in eheähnlicher Gemeinschaft sowie unverheiratete Kinder unter 25 Jahren, die im gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Auch eine allein lebende Person bildet formal eine Einpersonenbedarfsgemeinschaft.

Wichtig ist die Abgrenzung zur reinen Wohngemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft. Eine gemeinsame Wohnung oder ein gemeinsamer Mietvertrag begründet für sich genommen noch keine Bedarfsgemeinschaft. Entscheidend ist, ob ein wechselseitiger Wille zum gemeinsamen Wirtschaften besteht, wie es typischerweise bei Paaren der Fall ist. Das Jobcenter prüft diese Frage im Einzelfall anhand konkreter Indizien wie gemeinsamer Kontoführung oder der Dauer des Zusammenlebens.

Wer gehört zur Bedarfsgemeinschaft und wer nicht?

Bei Partner Bürgergeld unterscheidet das Gesetz nicht zwischen Ehe und eheähnlicher Gemeinschaft. Leben zwei Erwachsene in einer Partnerschaft zusammen und wirtschaften gemeinsam, bilden sie eine Bedarfsgemeinschaft, unabhängig vom Trauschein. Auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften fallen unter diese Regelung. Verlobte ohne gemeinsamen Haushalt zählen dagegen zunächst nicht dazu, solange kein gemeinsames Wirtschaften nachweisbar ist.

Nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören volljährige Kinder ab 25 Jahren, auch wenn sie noch im Elternhaus wohnen. Ebenso ausgeschlossen sind Großeltern, Geschwister, entfernte Verwandte oder Mitbewohner ohne Partnerschaft. Diese Personen bilden bei eigenem Leistungsbezug eine separate Bedarfsgemeinschaft, selbst wenn sie unter demselben Dach leben. Für die Berechnung zählt allein die enge familiäre oder partnerschaftliche Bindung, nicht die räumliche Nähe.

Regelsätze in der Bedarfsgemeinschaft 2026

Innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft erhält nicht jede Person automatisch den vollen Regelsatz. Volljährige Partner bekommen jeweils 90 Prozent des Eckregelsatzes, da gemeinsames Wirtschaften Kosten spart, etwa bei Miete oder Haushaltsgeräten. Für 2026 gilt eine Nullrunde, die Beträge bleiben gegenüber 2025 unverändert. Kinder erhalten je nach Alter eigene, niedrigere Regelbedarfsstufen, die zusätzlich zum Elternanteil in die Gesamtberechnung einfließen.

Die folgende Übersicht zeigt die aktuellen Regelbedarfsstufen für die Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld im Jahr 2026. Hinzu kommen jeweils die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung, die das Jobcenter separat übernimmt.

RegelbedarfsstufePersonengruppeBetrag pro Monat
Stufe 1Alleinstehende, Alleinerziehende563 €
Stufe 2Volljährige Partner in der Bedarfsgemeinschaftje 506 €
Stufe 3Erwachsene unter 25 im Elternhaushalt451 €
Stufe 4Jugendliche 14 bis 17 Jahre471 €
Stufe 5Kinder 6 bis 13 Jahre390 €
Stufe 6Kinder bis 6 Jahre357 €

Bedarfsgemeinschaft Jobcenter: So läuft die Berechnung ab

Das Jobcenter addiert zunächst alle individuellen Bedarfe der Mitglieder, also die jeweiligen Regelsätze plus die anteiligen Kosten der Unterkunft. Diesem Gesamtbedarf stellt es das gesamte anrechenbare Einkommen und Vermögen der Bedarfsgemeinschaft gegenüber. Verdient etwa der Partner ausreichend, kann dies den Anspruch der gesamten Gemeinschaft mindern oder vollständig entfallen lassen, selbst wenn eine einzelne Person kein eigenes Einkommen hat.

Bei der Bedarfsgemeinschaft Berechnung gilt eine feste Reihenfolge: Zuerst wird das Einkommen der erwerbstätigen Mitglieder um Freibeträge bereinigt, anschließend wird es auf den Gesamtbedarf angerechnet. Kindergeld zählt als Einkommen des Kindes und mindert dessen eigenen Bedarf. Bleibt nach Abzug aller Einkünfte eine Lücke zum Gesamtbedarf, zahlt das Jobcenter die Differenz als Bürgergeld aus.

Praktische Tipps für Ihre Bedarfsgemeinschaft

Prüfen Sie bei jeder Veränderung Ihrer Lebenssituation, etwa beim Einzug eines Partners, ob sich dadurch Ihre Bedarfsgemeinschaft ändert. Solche Änderungen müssen Sie dem Jobcenter unverzüglich mitteilen, da sich der Leistungsanspruch rückwirkend korrigieren lässt und Nachzahlungen oder Rückforderungen sonst später entstehen können. Bewahren Sie Nachweise über getrennte Haushaltsführung auf, falls Sie trotz gemeinsamer Adresse keine Partnerschaft führen.

Lassen Sie sich den Bürgergeld-Bescheid im Detail erklären, wenn die Aufteilung der Bedarfe unklar erscheint. Häufig lohnt sich ein Blick darauf, ob alle Mitglieder korrekt der passenden Regelbedarfsstufe zugeordnet wurden. Bei Zweifeln an der Berechnung haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen und eine Überprüfung zu verlangen.

Sonderfälle: WG, Verlobte, Patchwork-Familien

In reinen Wohngemeinschaften bildet jede Person grundsätzlich eine eigene Bedarfsgemeinschaft, auch wenn Küche und Bad gemeinsam genutzt werden. Anders sieht es aus, wenn innerhalb der WG ein Paar zusammenlebt, das eine Partnerschaft führt. In diesem Fall bilden nur die beiden Partner eine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft, während die übrigen Mitbewohner separat betrachtet werden.

Bei Patchwork-Familien zählen Stiefkinder zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie im Haushalt leben und der leibliche Elternteil mit dem neuen Partner zusammenwohnt. Leben zwei volljährige Partner unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft, erhält der volljährige Partner den vollen Regelsatz, während der minderjährige Partner nach der entsprechenden Regelbedarfsstufe eingestuft wird.

Änderungen 2026: Vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld

Zum 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld durch das Grundsicherungsgeld ersetzt. Die Grundstruktur der Bedarfsgemeinschaft und die Regelsätze bleiben zunächst unverändert, die Reform bringt jedoch strengere Regeln bei Mitwirkungspflichten und Sanktionen mit sich. Für laufende Bewilligungen ändert sich der Auszahlungsbetrag vorerst nicht, der Leistungsname im Bescheid wechselt jedoch.

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft das Schonvermögen. Die bisherige großzügige Karenzzeit-Regelung entfällt zum Reformdatum vollständig. Seither gilt für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft von Beginn an ein altersabhängiges Schonvermögen zwischen 5.000 und 20.000 Euro pro Person, unabhängig von der Bezugsdauer. Wer mehr Vermögen besitzt, muss dieses grundsätzlich zunächst verwerten, bevor ein Anspruch entsteht. Ein besonderer Sonderfall ist die Trennung auf Probe. Bleiben Paare vorerst in einer Wohnung, prüft das Amt den Fall kritisch. Zeigen Sie klar, dass Sie getrennt wirtschaften. Jeder sollte eigene Lebensmittel in getrennten Schränken haben.

Häufige Fragen (FAQ)

Dazu zählen die leistungsberechtigte Person, der Ehe- oder Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft sowie unverheiratete Kinder unter 25 Jahren, die im Haushalt leben und ihren Bedarf nicht selbst decken können.

Nein. Reine Mitbewohner in einer WG bilden keine Bedarfsgemeinschaft. Entscheidend ist ein gemeinsames Wirtschaften mit wechselseitigem Einstehen, nicht nur eine gemeinsame Wohnadresse oder Mietvertrag.

Volljährige Partner erhalten 2026 jeweils 506 Euro nach Regelbedarfsstufe 2, zusammen also 1.012 Euro. Das entspricht 90 Prozent des Regelsatzes für Alleinstehende pro Person.

Ja. Das Jobcenter rechnet Einkommen und Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zusammen und stellt sie dem Gesamtbedarf gegenüber. Verdient der Partner genug, sinkt oder entfällt der Anspruch.

Kinder ab 25 Jahren gelten unabhängig vom Wohnort als eigene Bedarfsgemeinschaft. Auch unter 25 Jahren ist dies möglich, etwa bei eigenem Haushalt oder eigenem bedarfsdeckendem Einkommen.

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Weitere Informationen

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Aktuelle Informationen zum Thema Bürgergeld finden Sie auf der offiziellen Webseite (Bundesagentur für Arbeit) unter arbeitsagentur.de.

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 7. Juli 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.