Sozialratgeber Redaktion6 Min. LesezeitAktualisiert: 17. Juli 2026

Große Witwenrente 2026

Diese Rente ist kein Vorschlag, sondern geltendes Recht. Sie betrifft Sie wahrscheinlich, wenn Ihr Ehepartner gestorben ist und Sie älter als 46 Jahre sind. Laut Deutscher Rentenversicherung erhalten mehr als fünf Millionen Menschen in Deutschland eine Hinterbliebenenrente (also Geld vom Staat nach dem Tod des Partners). Die höhere der zwei Varianten heißt große Witwenrente. Dieser Artikel erklärt Ihnen, wer sie bekommt, wie viel Sie erhalten und wie Sie den Antrag stellen.

Kurz gesagt

  • Geltendes Gesetz: kein Vorschlag, schon jetzt auszahlbar
  • Betroffen: Witwen und Witwer ab 46 Jahren und 6 Monaten (2026)
  • Wichtigste Zahl: 55 Prozent der Rente des Verstorbenen
  • Nächster Schritt: Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen

Wer hat Anspruch auf die Hinterbliebenenrente nach dem Tod des Partners?

Die Hinterbliebenenrente zahlt die Deutsche Rentenversicherung nach dem Tod des Ehepartners. Es gibt zwei Varianten: die kleine und die höhere Version. Die kleine Variante läuft nur 24 Monate. Die höhere Version ist dauerhaft und gilt als die wichtigste finanzielle Absicherung für Witwen und Witwer. Den Unterschied zwischen beiden macht vor allem das Alter des Hinterbliebenen. Laut Rentenrecht (§ 46 SGB VI) gelten dabei klare Bedingungen.

Für den Anspruch müssen Sie mindestens eine dieser drei Bedingungen erfüllen: Sie sind alt genug (dazu mehr im nächsten Abschnitt), Sie erziehen ein Kind unter 18 Jahren oder Sie sind erwerbsgemindert (das heißt: Sie können wegen Krankheit nicht mehr voll arbeiten). Außerdem muss Ihre Ehe mindestens ein Jahr gedauert haben. Der Verstorbene muss zusätzlich mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Große Witwenrente Voraussetzungen 2026: Altersgrenze und Ausnahmen

Sie müssen 2026 mindestens 46 Jahre und 6 Monate alt sein. Wichtig: Entscheidend ist nicht, wann Sie den Antrag stellen, sondern in welchem Jahr Ihr Partner gestorben ist. Ist Ihr Partner 2026 gestorben, gilt die Altersgrenze von 46 Jahren und 6 Monaten. Die Altersgrenze steigt jedes Jahr weiter an und erreicht 2029 ihren Endstand bei 47 Jahren.

Das Alter ist aber nicht der einzige Weg. Wer ein waisenrentenberechtigtes Kind erzieht, bekommt die höhere Rente auch ohne das Mindestalter. Das Kind muss dabei tatsächlich im Haushalt leben. Auch wer voll oder teilweise erwerbsgemindert ist, hat Anspruch, unabhängig vom Alter. Diese Ausnahmen sind in der Praxis für viele Betroffene besonders wichtig.

Große Witwenrente Höhe: 55 oder 60 Prozent der Rente des Verstorbenen?

Die Höhe richtet sich immer nach der Rente des Verstorbenen. Nach neuem Recht (wenn beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren wurden) beträgt sie 55 Prozent. Nach altem Recht sind es 60 Prozent. Das alte Recht gilt, wenn Sie vor 2002 geheiratet haben und mindestens einer der Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. Viele Menschen nehmen fälschlich an, dass 60 Prozent der Standard sind - nach neuem Recht sind es jedoch 55 Prozent.

  • Beispielrechnung (neues Recht, beide nach 1962 geboren):
  • Rente des Verstorbenen: 1.800 Euro
  • Davon 55 Prozent: 990 Euro Witwenrente
  • Mit einem minderjährigen Kind: Kinderzuschlag zusätzlich möglich

Im Durchschnitt liegt die tatsächlich ausgezahlte Witwenrente 2026 bei rund 772 Euro monatlich. Das liegt daran, dass eigenes Einkommen auf die Rente angerechnet werden kann. Dazu erklärt der nächste Abschnitt mehr.

Eigenes Einkommen und die Witwenrente: Was wird abgezogen?

Viele Menschen haben Angst, dass ihr eigenes Einkommen die Witwenrente komplett streicht. Das ist ein häufiger Irrtum. Erst wenn Ihr Nettoeinkommen den Freibetrag (den Betrag, bis zu dem nichts abgezogen wird) übersteigt, wird etwas gekürzt. Laut Rentenrecht (§ 97 SGB VI) liegt dieser Freibetrag seit Juli 2026 bei 1.122,53 Euro pro Monat.

Verdienen Sie mehr, wird nur der übersteigende Teil angerechnet, und davon auch nur 40 Prozent. Haben Sie ein waisenrentenberechtigtes Kind, erhöht sich der Freibetrag um weitere 238,11 Euro pro Kind. Nicht angerechnet werden Leistungen wie Wohngeld oder Kindergeld. Angerechnet werden dagegen eigene Renten, Arbeitslohn oder Betriebsrenten.

  • Beispielrechnung Einkommensanrechnung (ab Juli 2026):
  • Eigenes Nettoeinkommen: 1.300 Euro
  • Minus Freibetrag: 1.122,53 Euro
  • Übersteigender Betrag: 177,47 Euro
  • Davon 40 Prozent abgezogen: 70,99 Euro von der Rente

Das Sterbevierteljahr: Diese Sonderregel kennen die wenigsten

In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat wird eine Übergangsleistung in Höhe der vollen Rente des Verstorbenen gezahlt. Diese drei Monate heißen Sterbevierteljahr. In dieser Zeit wird kein eigenes Einkommen angerechnet. Das Sterbevierteljahr gibt Ihnen Zeit, sich finanziell zu sortieren, ohne sofort weniger Geld zu bekommen.

Ab dem vierten Monat läuft dann die eigentliche Hinterbliebenenrente. Ab diesem Moment gilt auch die Einkommensanrechnung. Wichtig: Das Sterbevierteljahr läuft nicht automatisch. Sie müssen die Witwenrente aktiv beantragen. Tun Sie das so früh wie möglich nach dem Todesfall, damit keine Zahlungen verloren gehen.

Was ist neu bei der Hinterbliebenenrente ab Januar 2026?

Beginnt die Hinterbliebenenrente ab Januar 2026, endet die sogenannte Zurechnungszeit (der Zeitraum, für den der Verstorbene so behandelt wird, als hätte er weiter eingezahlt) erst mit 66 Jahren und 3 Monaten. Je länger diese Zeit, desto höher fällt die Berechnungsgrundlage aus. Das bedeutet: Für manche Hinterbliebene ist die Rente nun höher als in den Vorjahren. Zum 1. Juli 2026 steigen alle gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent - davon profitieren auch Witwen und Witwer automatisch.

Bei Wiederheirat oder einer neuen eingetragenen Lebenspartnerschaft erlischt der Anspruch. Als Ausgleich wird dann eine Abfindung (Einmalzahlung) von 24 Monatsbeträgen gezahlt. Das ist ein wichtiger Punkt, den viele nicht kennen. Wer wieder heiraten möchte, sollte diesen Aspekt vorher sorgfältig durchdenken.

So beantragen Sie die große Witwenrente Schritt für Schritt

Die Rente wird nicht automatisch gezahlt. Sie müssen sie beantragen. Laut Deutscher Rentenversicherung können Sie den Antrag online unter deutsche-rentenversicherung.de stellen oder persönlich in einer Beratungsstelle. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich nach dem Todesfall, damit keine Zahlungen verloren gehen.

Diese Unterlagen brauchen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass (Ihren und den des Verstorbenen)
  • Sterbeurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunden
  • Nachweis über Ihr eigenes Einkommen (z.B. Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid)
  • Bei Kindererziehung: Nachweis darüber

Fehlen noch einzelne Dokumente? Kein Problem: Sie können den Antrag trotzdem starten und die fehlenden Unterlagen nachreichen. Die Deutsche Rentenversicherung hilft Ihnen dabei.

Häufige Fragen (FAQ)

Nein. Sie müssen mindestens eine Bedingung erfüllen: das Mindestalter von 46 Jahren und 6 Monaten (2026), ein Kind unter 18 erziehen oder erwerbsgemindert sein. Außerdem muss Ihre Ehe mindestens ein Jahr gedauert haben. Und Sie müssen aktiv einen Antrag stellen.

Die Höhe hängt von der Rente des Verstorbenen ab. Nach neuem Recht erhalten Sie 55 Prozent davon. Bei einer Rente von 1.800 Euro wären das 990 Euro brutto. Eigenes Einkommen über dem Freibetrag von 1.122,53 Euro kann den Betrag mindern.

Laut Rentenrecht (§ 97 SGB VI) wird Einkommen erst oberhalb von 1.122,53 Euro Netto pro Monat angerechnet. Vom übersteigenden Betrag werden 40 Prozent abgezogen. Wer weniger als diesen Freibetrag verdient, bekommt die volle Rente ungekürzt ausgezahlt.

Ja. Bei Wiederheirat endet die Zahlung. Sie erhalten dann eine einmalige Abfindung von 24 Monatsbeträgen der zuletzt gezahlten Witwenrente. Das regelt das Rentenrecht ausdrücklich.

Das hängt vom Einzelfall ab. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich. In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat erhalten Sie zunächst das Sterbevierteljahr. Ab dem vierten Monat folgt dann die reguläre Hinterbliebenenrente.

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Aktuelle Informationen zum Thema Rente & Altersvorsorge finden Sie auf der offiziellen Webseite (Deutsche Rentenversicherung) unter deutsche-rentenversicherung.de.

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 17. Juli 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.