Sozialratgeber Redaktion4 Min. LesezeitAktualisiert: 19. Juli 2026

Hinterbliebenenrente 2026

Die Hinterbliebenenrente ist geltendes Recht und kein Vorschlag. Sie betrifft Sie wahrscheinlich, wenn Ihr Ehe- oder Lebenspartner gestorben ist. Laut Deutscher Rentenversicherung erhalten mehr als fünf Millionen Menschen in Deutschland diese Leistung. Die Rente nach dem Tod des Partners soll zumindest einen Teil des Einkommens ersetzen, das weggefallen ist. Dieser Artikel erklärt, wer Anspruch hat, wie viel Sie bekommen und wie Sie den Antrag stellen.

Kurz gesagt

  • Geltendes Recht: kein Vorschlag, schon jetzt auszahlbar
  • Betroffen: Witwen, Witwer und Waisen nach dem Tod des Partners
  • Wichtigste Zahl: 25 bis 55 Prozent der Rente des Verstorbenen
  • Nächster Schritt: Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen

Welche Renten gibt es nach dem Tod des Partners?

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt nach dem Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners verschiedene Leistungen. Die bekanntesten sind die kleine und die große Witwen- oder Witwerrente. Dazu kommen die Waisenrente für Kinder und in bestimmten Fällen die Erziehungsrente für Geschiedene. Laut Deutscher Rentenversicherung haben all diese Leistungen ein gemeinsames Ziel: die wirtschaftliche Absicherung der Familie nach einem Todesfall.

Die kleine Witwen- oder Witwerrente beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen und wird nach neuem Recht nur 24 Monate lang gezahlt. Die große Variante beläuft sich auf 55 oder 60 Prozent und wird dauerhaft gezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Welche der beiden Varianten Sie bekommen, hängt vor allem von Ihrem Alter, Ihrer Arbeitsfähigkeit und davon ab, ob Sie Kinder erziehen.

Hinterbliebenenrente Anspruch 2026: Diese Grundvoraussetzungen gelten immer

Für jede Form der Rente nach dem Tod des Partners müssen Sie zunächst zwei Grundbedingungen erfüllen. Erstens muss Ihre Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt des Todes noch bestanden haben. Zweitens muss der Verstorbene mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben (Wartezeit genannt). Sind diese beiden Bedingungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf die Witwen- oder Witwerrente.

Außerdem dürfen Sie nach dem Tod nicht erneut geheiratet haben. Bei Wiederheirat endet die Zahlung. Als Ausgleich erhalten Sie dann eine einmalige Abfindung von 24 Monatsbeträgen der zuletzt gezahlten Rente. Für die große Variante gelten zusätzliche Bedingungen: Sie müssen entweder mindestens 46 Jahre und 6 Monate alt sein (Todesjahr 2026), ein Kind unter 18 Jahren erziehen oder erwerbsgemindert (das heißt: wegen Krankheit nicht mehr voll arbeitsfähig) sein.

Hinterbliebenenrente Höhe 2026: Kleine und große Variante im Vergleich

Die Höhe der Witwen- oder Witwerrente richtet sich immer nach der Rente des Verstorbenen. Die folgende Tabelle zeigt den Unterschied zwischen beiden Varianten:

VarianteHöheDauer
Kleine Witwen- oder Witwerrente25 Prozent24 Monate
Große (neues Recht)55 Prozentdauerhaft
Große (altes Recht)60 Prozentdauerhaft

Das alte Recht gilt nur, wenn Sie vor 2002 geheiratet haben und mindestens einer der Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. Zum 1. Juli 2026 steigen alle Renten um 4,24 Prozent. Das gilt auch für laufende Witwen- und Witwerrenten, ohne dass Sie etwas tun müssen.

Beispielrechnung (neues Recht):

  • Rente des Verstorbenen: 1.800 Euro
  • Kleine Variante (25 Prozent): 450 Euro für 24 Monate
  • Große Variante (55 Prozent): 990 Euro dauerhaft

Eigenes Einkommen und die Rente: Was wird abgezogen?

Viele Witwen und Witwer fürchten, dass ihr eigenes Einkommen die Leistung komplett streicht. Das passiert aber nur in seltenen Fällen. Erst wenn Ihr Nettoeinkommen den monatlichen Freibetrag (den Betrag, bis zu dem nichts abgezogen wird) übersteigt, wird etwas gekürzt. Laut Deutschem Rentenrecht (§ 97 SGB VI) liegt dieser Freibetrag ab Juli 2026 bei 1.122,53 Euro pro Monat. Der übersteigende Teil wird nur zu 40 Prozent angerechnet.

Einkommen wie Wohngeld oder Kindergeld zählt bei dieser Prüfung nicht. Haben Sie ein waisenrentenberechtigtes Kind, erhöht sich der Freibetrag um 238,11 Euro pro Kind. Nicht angerechnet werden darf Einkommen außerdem in den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat (dem sogenannten Sterbevierteljahr). In dieser Zeit erhalten Sie die volle Rente des Verstorbenen, ohne dass eigenes Einkommen abgezogen wird.

Waisenrente und Erziehungsrente: Diese Leistungen kennen die wenigsten

Neben der Witwen- oder Witwerrente gibt es zwei weitere Leistungen nach einem Todesfall. Die Waisenrente erhalten Kinder des Verstorbenen bis zum 18. Lebensjahr, in bestimmten Fällen bis zum 27. Lebensjahr, etwa bei Ausbildung oder Studium. Die Halbwaisenrente beläuft sich auf 10 Prozent der Rente des Verstorbenen, die Vollwaisenrente auf 20 Prozent. Laut Deutscher Rentenversicherung können Witwen- oder Witwerrente und Waisenrente gleichzeitig gezahlt werden.

Die Erziehungsrente ist eine weniger bekannte Leistung. Sie steht Geschiedenen zu, wenn der frühere Ehepartner stirbt und sie ein Kind erziehen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die eigene Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden wurde. Die Höhe entspricht der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Wenn Sie für denselben Zeitraum Anspruch auf mehrere Renten haben, zahlt die Rentenversicherung nur die höchste davon.

Hinterbliebenenrente beantragen: So gehen Sie vor

Die Rente nach dem Tod des Partners wird nicht automatisch gezahlt. Sie müssen sie aktiv beantragen. Das geht online über die Website der Deutschen Rentenversicherung, per Post oder persönlich in einer Beratungsstelle. Die Witwen- oder Witwerrente kann bis zu zwölf Monate rückwirkend beantragt werden. Stellen Sie den Antrag trotzdem so früh wie möglich, damit keine Zahlungen verloren gehen.

Diese Unterlagen brauchen Sie für den Antrag:

  • Personalausweis oder Reisepass (Ihren und den des Verstorbenen)
  • Sterbeurkunde mit Heiratsvermerk
  • Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde
  • Geburtsurkunden
  • Nachweis über Ihr eigenes Einkommen
  • Bei Kindererziehung: entsprechender Nachweis

Fehlen noch einzelne Dokumente, können Sie trotzdem mit dem Antrag starten und die Unterlagen nachreichen. Die Deutsche Rentenversicherung ist dabei telefonisch unter 0800 1000 4800 (kostenlos) erreichbar.

Häufige Fragen (FAQ)

Nicht automatisch. Zwei Grundbedingungen müssen immer erfüllt sein: Die Ehe muss zum Todeszeitpunkt bestanden haben und der Verstorbene muss mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Zusätzlich müssen Sie einen Antrag stellen.

Laut Deutscher Rentenversicherung erhalten Frauen im Durchschnitt rund 793 Euro, Männer rund 439 Euro monatlich. Die genaue Höhe hängt von der Rente des Verstorbenen und Ihrem eigenen Einkommen ab. Ab Juli 2026 steigen alle laufenden Renten um 4,24 Prozent.

Ja. Eigenes Einkommen streicht die Witwen- oder Witwerrente nicht automatisch. Erst über dem monatlichen Freibetrag von 1.122,53 Euro (ab Juli 2026) wird ein Teil des Einkommens angerechnet, und auch dann nur zu 40 Prozent des übersteigenden Betrags.

Die Zahlung endet mit dem Monat der Wiederheirat. Als Ausgleich erhalten Sie eine einmalige Abfindung in Höhe von 24 Monatsbeträgen der zuletzt gezahlten Rente. Das gilt sowohl für die kleine als auch für die große Variante.

Ja. Laut Deutschem Rentenrecht wird in diesem Fall eine sogenannte Zurechnungszeit (ein fiktiver Zeitraum, für den der Verstorbene als weiter versichert gilt) angerechnet. Ab Todesfällen im Jahr 2026 reicht diese Zurechnungszeit bis zum 66. Lebensjahr und 3 Monate, was die Rente erhöht.

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Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 19. Juli 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.