Sozialratgeber Redaktion4 Min. LesezeitAktualisiert: 19. Juli 2026

Kindererziehungszeiten Rente 2026

Die kindererziehungszeiten rente ist geltendes Recht und kein Vorschlag. Sie betrifft Sie sehr wahrscheinlich, wenn Sie Kinder erzogen haben und irgendwann in Rente gehen. Laut Deutscher Rentenversicherung gilt: Wer ein Kind erzieht, bekommt dafür Pflichtbeitragszeiten gutgeschrieben, auch ohne selbst eingezahlt zu haben. Die kindererziehungszeiten rente erhöht Ihre spätere Auszahlung direkt. Wichtig zu wissen: Diese Zeiten tragen sich nicht automatisch in Ihr Rentenkonto ein. In vielen Fällen müssen Sie selbst aktiv werden.

Kurz gesagt

  • Geltendes Recht: kindererziehungszeiten rente ist seit Jahren anerkannt
  • Betroffen: Mütter, Väter, Adoptiv-, Pflege- und Stiefeltern
  • Wichtigste Zahl: 1 Jahr Erziehung bringt ab Juli 2026 rund 42,52 Euro mehr Rente pro Monat
  • Nächster Schritt: Antrag V0800 bei der Deutschen Rentenversicherung stellen

Was bedeutet die Anerkennung von Erziehungszeiten für Ihre Rente?

Laut Deutscher Rentenversicherung gelten anerkannte Zeiten der Kindererziehung als Pflichtbeitragszeiten (also Zeiten, die genauso zählen wie eingezahlte Beiträge). Das bedeutet: Die Rentenversicherung behandelt Sie so, als hätten Sie in dieser Phase Beiträge auf Basis des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten eingezahlt. Den Beitrag für diese Monate übernimmt der Bund vollständig. Das ist ein direkter Ausgleich dafür, dass Eltern ihre Berufstätigkeit für die Erziehung unterbrechen oder reduzieren müssen.

Es gibt zwei verschiedene Arten von anerkannten Zeiten. Die erste Art erhöht Ihre Rente direkt und gilt für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Die zweite Art heißt Berücksichtigungszeit und gilt vom ersten bis zum zehnten Geburtstag des Kindes. Berücksichtigungszeiten erhöhen die Rente nicht direkt, schließen aber Lücken im Versicherungsverlauf und helfen dabei, die nötige Mindestversicherungszeit (Wartezeit) für bestimmte Rentenarten zu erfüllen.

Kindererziehungszeiten Rentenversicherung: Wie viele Rentenpunkte bekommen Sie?

Die Anzahl der Rentenpunkte für Kindererziehung hängt vom Geburtsjahr Ihres Kindes ab. Laut Deutschem Rentenrecht (§ 70 Absatz 2 SGB VI) erhalten Sie pro Monat anerkannter Erziehungszeit einen Entgeltpunkt (Rentenpunkt) von 0,0833, also knapp einen vollen Punkt pro Jahr. Die folgende Tabelle zeigt den Unterschied:

Geburtsjahr des KindesAnerkannte MonateRentenpunkte
Ab 199236 Monaterund 3 Punkte
Vor 1992 (bis Ende 2026)30 Monaterund 2,5 Punkte
Vor 1992 (ab 2027)36 Monaterund 3 Punkte

Ab 1. Januar 2027 werden laut Mütterrente III auch für vor 1992 geborene Kinder volle 36 Monate anerkannt. Laut Deutscher Rentenversicherung profitieren davon rund 10 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Die Auszahlung erfolgt technisch bedingt erst ab 2028. Ein Rentenpunkt ist ab Juli 2026 monatlich 42,52 Euro wert. Drei Rentenpunkte für ein Kind bedeuten bis zu 127,56 Euro mehr Rente pro Monat.

Wer bekommt die Rentenpunkte für Kindererziehung?

Rentenpunkte für Kindererziehung kann immer nur eine Person für dasselbe Kind gleichzeitig erhalten. Laut Deutscher Rentenversicherung wird die Zeit in der Regel der Person gutgeschrieben, die das Kind überwiegend erzogen hat. Bei gemeinsamer Erziehung geht die Zeit zunächst automatisch an die Mutter. Soll sie dem Vater angerechnet werden, müssen beide Eltern eine gemeinsame schriftliche Erklärung bei der Rentenversicherung einreichen. Diese Erklärung gilt nur für die Zukunft und maximal zwei Monate rückwirkend.

Nicht nur leibliche Eltern können diese Zeiten in der Rentenversicherung geltend machen. Auch Großeltern, Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch. Wer während der Erziehungszeit außerdem arbeitet, bekommt die Rentenpunkte für die Erziehung zusätzlich zu den Punkten aus dem eigenen Einkommen angerechnet. Das gilt bis zur Beitragsbemessungsgrenze (dem jährlichen Höchstbetrag für die Rentenberechnung), die 2026 bei 8.450 Euro brutto pro Monat liegt.

Mehrere Kinder gleichzeitig: So werden die Punkte zusammengerechnet

Wer mehrere Kinder gleichzeitig erzieht, verliert dabei keine Rentenpunkte. Laut Deutscher Rentenversicherung werden die Zeiten für jedes Kind einzeln angerechnet und addiert. Auch wenn ein weiteres Kind während einer laufenden Erziehungszeit geboren wird, gehen die Monate des ersten Kindes nicht verloren.

Beispiel (laut Deutscher Rentenversicherung):

  • Kind 1 geboren April 2004: 36 Monate Erziehungszeit
  • Kind 2 geboren Januar 2006: nach 21 Monaten von Kind 1 geboren
  • Ab Januar 2006: beide Zeiten laufen parallel
  • Gesamtergebnis: 72 Monate anerkannte Erziehungszeiten

Wer mehrere Kinder erzogen hat, profitiert besonders stark, da sich die Rentenpunkte jedes Kindes summieren. Bei zwei Kindern (beide ab 1992) ergibt das bis zu 6 Rentenpunkte und damit bis zu 255,12 Euro mehr Rente pro Monat (Stand: Juli 2026).

Was ändert sich bei der kindererziehungszeiten rente ab 2027?

Bis Ende 2026 gilt noch die bisherige Regelung: Für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, werden 30 Monate Erziehungszeit anerkannt (rund 2,5 Rentenpunkte). Ab 1. Januar 2027 ändert sich das durch die Mütterrente III. Laut Deutscher Rentenversicherung werden dann für alle Kinder einheitlich 36 Monate anerkannt, also 3 Rentenpunkte. Ein halber zusätzlicher Rentenpunkt hat ab Juli 2026 einen Wert von rund 21,26 Euro mehr Rente pro Monat.

Außerdem steigt ab Juli 2026 der Wert eines Rentenpunkts von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Das wirkt sich direkt auf alle Eltern aus, die bereits Punkte für Erziehungszeiten gutgeschrieben bekommen haben. Wer noch nicht in Rente ist, profitiert indirekt, da auch der zukünftige Rentenwert steigt. Die Rentenerhöhung durch die Mütterrente III wird für laufende Renten rückwirkend für 2027 ab 2028 ausgezahlt.

Kindererziehungszeiten beantragen: So gehen Sie Schritt für Schritt vor

Die kindererziehungszeiten rente wird nicht automatisch in Ihr Rentenkonto eingetragen. Laut Deutscher Rentenversicherung müssen Sie diese Zeiten selbst beantragen. Den Antrag stellen Sie mit dem Formular V0800 (offizieller Name: Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten). Stellen Sie diesen Antrag spätestens dann, wenn Ihr Kind zehn Jahre alt wird, damit keine Monate verloren gehen.

So läuft der Antrag ab:

  • Formular V0800 online oder per Post bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen
  • Geburtsurkunde des Kindes beilegen
  • Bei Übertragung auf den Vater: gemeinsame schriftliche Erklärung beider Elternteile einreichen
  • Rentenverlauf auf Vollständigkeit prüfen lassen

Den Antrag können Sie auch als Rentnerin oder Rentner noch nachträglich stellen. Fehlende Zeiten können im Versicherungsverlauf noch korrigiert werden. Die Deutsche Rentenversicherung berät dazu kostenlos unter 0800 1000 4800.

Häufige Fragen (FAQ)

Nein. Laut Deutscher Rentenversicherung werden diese Zeiten nur nach einem Antrag oder einer Kontenklärung eingetragen. Prüfen Sie Ihren Rentenverlauf und stellen Sie das Formular V0800, wenn die Zeiten fehlen. Das geht auch nachträglich noch vor dem Rentenbeginn.

Ein Jahr anerkannter Erziehungszeit bringt ab Juli 2026 rund 42,52 Euro mehr Rente pro Monat. Für drei Jahre bei einem Kind ab 1992 sind das bis zu 127,56 Euro mehr. Bei mehreren Kindern summiert sich der Betrag entsprechend pro Kind.

Ja. Wenn beide Eltern eine gemeinsame Erklärung bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen, können die Rentenpunkte dem Vater zugeordnet werden. Die Erklärung gilt nur für die Zukunft und maximal zwei Monate rückwirkend. Ein alleiniger Antrag des Vaters reicht nicht aus.

Ab 1. Januar 2027 werden durch die Mütterrente III für alle Kinder, auch für vor 1992 geborene, einheitlich 36 Monate Erziehungszeit anerkannt. Die Auszahlung erfolgt ab 2028 rückwirkend für 2027. Einen gesonderten Antrag müssen laufende Rentner laut Deutscher Rentenversicherung in der Regel nicht stellen.

Ja. Laut Deutscher Rentenversicherung können fehlende Zeiten auch nach Rentenbeginn noch beantragt und korrigiert werden. Wenden Sie sich dazu direkt an die Deutsche Rentenversicherung und legen Sie die Geburtsurkunde des Kindes vor.

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Weitere Informationen

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Aktuelle Informationen zum Thema Rente & Altersvorsorge finden Sie auf der offiziellen Webseite (Deutsche Rentenversicherung) unter deutsche-rentenversicherung.de.

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 19. Juli 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.