Sozialratgeber Redaktion7 Min. LesezeitAktualisiert: 20. Juli 2026

Rentenauskunft 2026: Ab 55 einfach anfordern

Die Rentenauskunft gibt es schon lange, sie ist keine neue Regel. Sie betrifft Sie wahrscheinlich, wenn Sie 55 Jahre oder älter sind. Die Deutsche Rentenversicherung schickt sie dann automatisch alle drei Jahre zu. Vorher erhalten Sie stattdessen die Renteninformation, ein kürzeres jährliches Schreiben. Beide Dokumente zeigen, wie viel Rente Sie später ungefähr bekommen. Wer jünger als 55 ist, kann eine Rentenauskunft trotzdem beantragen. Dieser Ratgeber erklärt einfach, wer was bekommt, was drinsteht und wie Sie die Auskunft selbst anfordern können.

Kurz gesagt

  • Bestehendes Recht, keine geplante Neuerung
  • Betrifft alle Versicherten ab 55 Jahren automatisch
  • Kommt alle 3 Jahre per Post
  • Vor 55 auf Antrag möglich, online oder schriftlich

Was ist eine Rentenauskunft und wer bekommt sie?

Die Rentenauskunft ist ein ausführliches Schreiben der Deutschen Rentenversicherung. Sie zeigt Ihren kompletten Versicherungsverlauf (die Liste aller Zeiten, die für Ihre Rente zählen). Dazu gehören Arbeitsjahre, Ausbildungszeiten und Kindererziehungszeiten. Laut Deutscher Rentenversicherung erhalten Versicherte mit mindestens fünf Jahren Beitragszeit die Auskunft automatisch ab 55 Jahren. Sie müssen dafür nichts tun, das Schreiben kommt von selbst mit der Post. Beitragszeit bedeutet: Jahre, in denen Geld in die Rentenkasse eingezahlt wurde.

Vor dem 55. Geburtstag bekommen Sie stattdessen die kürzere Renteninformation. Diese kommt jährlich, sobald Sie 27 Jahre alt sind und fünf Beitragsjahre haben. Beide Schreiben sollen Ihnen zeigen, wie hoch Ihre spätere Rente ungefähr ausfällt. Wichtig zu wissen: Die Zahlen sind nur eine Prognose (eine Vorhersage, keine feste Zusage). Erst der spätere Rentenbescheid ist rechtlich bindend und legt die tatsächliche Rentenhöhe fest.

Renteninformation und Rentenkonto-Auskunft im Vergleich

Viele Menschen verwechseln die beiden Schreiben, dabei gibt es klare Unterschiede. Die Renteninformation ist kürzer und kommt jedes Jahr automatisch per Post. Sie zeigt nur die wichtigsten Zahlen, ohne Details zu einzelnen Lebensjahren. Die Rentenauskunft ersetzt ab 55 Jahren die Renteninformation komplett, Sie bekommen dann nur noch die ausführliche Version. Grund dafür ist laut Deutscher Rentenversicherung: Mit steigendem Alter wird eine genauere Planung wichtiger.

Die folgende Tabelle zeigt den Unterschied auf einen Blick:

MerkmalDetails
RenteninformationAb 27 Jahren, jährlich
RentenauskunftAb 55 Jahren, alle 3 Jahre
Versicherungsverlauf enthaltenNur in der Auskunft

Für die tägliche Planung reicht die kurze Version meist aus. Wer aber konkret einen Rentenbeginn plant, sollte die ausführliche Auskunft zum Rentenkonto genau prüfen. Fehler im Versicherungsverlauf lassen sich hier am besten erkennen und korrigieren lassen.

Ab welchem Alter Sie die Auskunft automatisch erhalten

Der Zeitpunkt richtet sich streng nach Ihrem Alter und Ihrer Beitragszeit. Mit 27 Jahren und fünf Beitragsjahren startet die jährliche Renteninformation automatisch. Mit 55 Jahren wechselt die Deutsche Rentenversicherung dann zur ausführlichen Auskunft. Diese kommt danach automatisch alle drei Jahre, ohne dass Sie etwas beantragen müssen. Das bedeutet konkret: mit 55, 58, 61 und 64 Jahren.

Beispielrechnung, wann das Schreiben ankommt:

  • Geburtsjahr: 1971
  • Geburtstag: 2026
  • Nächste Auskunft: 2029
  • Danach: 2032

Wenn Sie noch keine Post erhalten haben, obwohl Sie älter als 55 sind, kann das an falschen Kontaktdaten liegen. Laut Deutscher Rentenversicherung liegt es dann oft an einer alten Adresse im System. In diesem Fall lohnt sich ein Anruf bei der zuständigen Rentenversicherung, um die Adresse zu korrigieren.

Was in der Auskunft zum Rentenkonto steht

Das Schreiben enthält deutlich mehr Informationen als die einfache Renteninformation. Neben dem Versicherungsverlauf sehen Sie Ihre bisher gesammelten Entgeltpunkte (die Rechengröße für die Rentenhöhe). Ein Entgeltpunkt ist laut Deutscher Rentenversicherung ab Juli 2026 rund 42,52 Euro Monatsrente wert. Diese Zahl zeigt Ihnen direkt, wie viel jedes Arbeitsjahr für Ihre spätere Rente wert ist. Auch Zeiten der Erwerbsminderungsrente (Rente bei schwerer Krankheit) sind aufgeführt.

Beispielrechnung für die Rentenhöhe:

  • Gesammelte Entgeltpunkte: 45
  • Wert pro Punkt: 42,52 Euro
  • Ergebnis: rund 1.913 Euro Monatsrente

Zusätzlich zeigt die Auskunft die Regelaltersgrenze (das Alter für die volle Rente ohne Abzüge). Dieses Alter hängt vom Geburtsjahr ab und kann sich durch Gesetzesänderungen noch verschieben. Prüfen Sie auch, ob Kindererziehungszeiten und Ausbildungszeiten korrekt eingetragen sind. Fehlende Zeiten senken sonst später Ihre tatsächliche Rente unnötig.

Rentenauskunft anfordern: So geht es Schritt für Schritt

Wer jünger als 55 ist, kann die Rentenauskunft trotzdem vorzeitig beantragen. Das geht online über die eServices (den Online-Zugang) der Deutschen Rentenversicherung. Alternativ reicht ein formloser Brief oder ein Anruf bei der Beratungsstelle vor Ort. Für die Beantragung fallen keine Kosten an, der Service ist komplett kostenlos. Sie brauchen dafür nur Ihre Versicherungsnummer, die auf jedem älteren Schreiben steht.

So läuft die Anfrage in der Regel ab:

  • Online-Konto bei eServices erstellen
  • Identität per Ausweis oder Postident bestätigen
  • Antrag auf Kontenklärung stellen, falls nötig
  • Auskunft innerhalb weniger Wochen erhalten

Eine Kontenklärung (die Prüfung und Korrektur aller Zeiten im Konto) lohnt sich oft vor der Anfrage. So stellen Sie sicher, dass die Auskunft auf korrekten Daten beruht. Bei Fragen hilft auch die kostenlose Telefon-Hotline der Deutschen Rentenversicherung weiter.

Renteninformation richtig lesen und einordnen

Auch wenn Sie noch keine Rentenauskunft bekommen, lohnt sich ein Blick in die Renteninformation. Sie zeigt schon früh eine Hochrechnung, wie hoch die spätere Rente ungefähr wird. Wichtig ist dabei: Die Zahl gilt nur, wenn Sie weiter wie in den letzten fünf Jahren verdienen. Die tatsächliche Rente kann später höher oder niedriger ausfallen als angegeben. Das liegt an Gehaltsänderungen, Pausen im Job oder neuen Gesetzen.

Nutzen Sie die Renteninformation als frühen Weckruf, nicht als feste Zusage. Wer eine Lücke zwischen Wunschrente und Prognose sieht, hat noch Zeit zum Nachsteuern. Möglichkeiten sind zum Beispiel zusätzliche private Vorsorge oder mehr Jahre bis zur Rente. Je früher Sie das Schreiben prüfen, desto mehr Spielraum bleibt Ihnen noch.

Häufige Fragen (FAQ)

Ja, ab 55 Jahren verschickt die Deutsche Rentenversicherung sie automatisch alle drei Jahre per Post. Voraussetzung sind mindestens fünf Jahre Beitragszeit. Sie müssen dafür nichts extra beantragen oder bezahlen.

Die Rentenauskunft ist immer kostenlos, egal ob automatisch zugeschickt oder selbst beantragt. Es fallen keine Gebühren an, weder online über die eServices noch bei einer persönlichen Beratungsstelle.

Ja, ein vorzeitiger Antrag ist jederzeit möglich, formlos per Brief oder online. Bis 55 erhalten Sie sonst standardmäßig nur die kürzere Renteninformation, jedes Jahr automatisch per Post.

Die Renteninformation ist kürzer und kommt jährlich ab 27 Jahren. Die Rentenauskunft ist ausführlicher, zeigt den kompletten Versicherungsverlauf und ersetzt ab 55 Jahren die Renteninformation komplett.

Nein, die Zahlen sind nur eine Prognose auf Basis heutiger Regeln. Verbindlich wird die Rentenhöhe erst mit dem späteren Rentenbescheid, der nach dem tatsächlichen Rentenantrag ausgestellt wird.

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Offizielle Informationen

Für verbindliche Auskünfte besuche die offizielle Seite:

Zur offiziellen Seite (Deutsche Rentenversicherung)

Weitere Informationen

Offizielle Informationen

Aktuelle Informationen zum Thema Rente & Altersvorsorge finden Sie auf der offiziellen Webseite (Deutsche Rentenversicherung) unter deutsche-rentenversicherung.de.

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 20. Juli 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.