Sozialratgeber Redaktion5 Min. LesezeitAktualisiert: 20. Juli 2026

Rente nach Tod 2026: Letzte Zahlung, Witwenrente & was zu tun ist

Die Frage, was mit der Rente nach Tod eines Angehörigen passiert, trifft viele Menschen in einer ohnehin schweren Zeit. Das ist geltendes Recht in Deutschland und betrifft Sie, wenn jemand in Ihrer Familie Rente bezogen hat oder Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Laut Deutscher Rentenversicherung erhalten aktuell rund 5,3 Millionen Menschen in Deutschland eine Witwen- oder Witwerrente. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, was mit der letzten Rentenzahlung passiert, welche Rente Hinterbliebene bekommen können und welche Schritte jetzt wichtig sind.

Kurz gesagt

  • Status: Geltendes Recht, alle Regelungen sind aktuell in Kraft
  • Letzte Rentenzahlung: Die Rente wird noch für den gesamten Sterbemonat gezahlt, danach endet sie
  • Sterbevierteljahr: Ehepartner erhalten 3 Monate lang die volle Rente des Verstorbenen
  • Wichtig: Deutsche Rentenversicherung sofort nach dem Tod informieren, Witwenrente beantragen
  • Stand: Juli 2026

Was passiert mit der Rente nach Tod des Rentenbeziehers?

Viele Menschen gehen davon aus, dass die Rente mit dem Todestag endet. Das stimmt so nicht. Laut § 102 Absatz 5 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) wird die Rente nach Tod bis zum Ende des Kalendermonats gezahlt, in dem die Person verstorben ist. Das gilt für alle gesetzlichen Renten, also Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten. Diese letzte Rentenzahlung geht in die Erbmasse ein, das heißt, sie steht den Erben oder dem Nachlass des Verstorbenen zu.

Alles, was nach dem Ende des Sterbemonats noch überwiesen wird, muss zurückgezahlt werden. Laut Auswärtigem Amt kann es aus technischen Gründen bis zu sechs Wochen dauern, bis die Deutsche Rentenversicherung die Zahlungen einstellt. Angehörige sind verpflichtet, alle Zahlungen, die nach dem Sterbemonat eingehen, an die Deutsche Rentenversicherung zurückzuleiten. Schecks, die dem Verstorbenen nicht mehr zustehen, dürfen auf keinen Fall eingelöst werden.

Rente nach Tod sofort melden: Was Angehörige tun müssen

Nach dem Tod einer rentenbeziehendem Person müssen Angehörige die Deutsche Rentenversicherung so schnell wie möglich informieren. Das kann schriftlich durch die Angehörigen selbst geschehen. Laut Auswärtigem Amt werden dafür folgende Unterlagen benötigt:

  • Name und Geburtsdatum der verstorbenen Person
  • Renten- oder Versicherungsnummer (zu finden auf dem Rentnerausweis oder früheren Schreiben)
  • Sterbeurkunde im Original oder in beglaubigter Kopie

Zahlt der Renten-Service der Deutschen Post die Rente aus, senden Sie die Sterbemitteilung an: Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service, 13496 Berlin. Hinterbliebene, die selbst Anspruch auf eine Witwenrente haben, sollten gleichzeitig auch diesen Antrag stellen. Je schneller der Antrag gestellt wird, desto reibungsloser läuft die Umstellung.

Das Sterbevierteljahr: Drei Monate volle Rente nach Todesfall

Das Sterbevierteljahr ist eine wichtige Regelung für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner nach dem Todesfall. Laut Deutscher Rentenversicherung heißt Sterbevierteljahr die Zeit der drei Monate, die auf den Sterbemonat des verstorbenen Ehepartners folgen. In dieser Zeit erhalten Witwen und Witwer die volle Rente des Verstorbenen, also 100 Prozent. Das eigene Einkommen wird in dieser Zeit nicht angerechnet. Das Sterbevierteljahr gilt sowohl für die kleine als auch für die große Witwenrente und gibt Hinterbliebenen finanzielle Luft zum Durchatmen.

Der Vorschuss auf das Sterbevierteljahr kann innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten-Service der Deutschen Post beantragt werden. Wichtig: Kinder haben keinen Anspruch auf das Sterbevierteljahr. Es gilt nur für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Außerdem: Das Sterbevierteljahr greift nur, wenn der Antrag auf Witwenrente rechtzeitig gestellt wird. Wer zu spät beantragt, verliert möglicherweise den Anspruch auf diese erhöhte Zahlung.

Rente nach Todesfall: Wer hat Anspruch auf Witwenrente?

Nach dem Tod des Ehepartners können Witwen und Witwer eine Hinterbliebenenrente von der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Laut Deutscher Rentenversicherung gelten folgende Grundvoraussetzungen:

  • Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft hat mindestens ein Jahr bestanden
  • Der oder die Verstorbene war mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert oder hat bereits Rente bezogen
  • Bei Tod durch Unfall gilt die Wartezeit von fünf Jahren nicht

Für unverheiratete Paare besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung kein Anspruch auf Witwenrente, auch nicht nach vielen Jahren des Zusammenlebens. Es gibt zwei Varianten: die kleine Witwenrente (für jüngere Hinterbliebene unter 46 Jahren und 6 Monaten) und die große Witwenrente (für ältere Hinterbliebene). Die Altersgrenze für die große Witwenrente steigt laut wmn.de bis 2029 schrittweise auf 47 Jahre.

Rente Verstorbener: Wie hoch ist die Witwenrente?

Die Höhe der Witwenrente nach dem Tod richtet sich nach der Rente des oder der Verstorbenen. Laut Deutscher Rentenversicherung gilt für die große Witwenrente nach neuem Recht ein Satz von 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Für Paare, die vor 2002 geheiratet haben und bei denen ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, gilt nach altem Recht sogar ein Satz von 60 Prozent. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent und wird höchstens 24 Monate lang gezahlt. Laut VZ VermögensZentrum bekommen Frauen im Durchschnitt eine Witwenrente von 793 Euro und Männer eine Witwerrente von 439 Euro monatlich.

RentenartHöheDauer
Sterbevierteljahr100 % der Rente des Verstorbenen3 Monate
Kleine Witwenrente25 %max. 24 Monate
Große Witwenrente (neues Recht)55 %lebenslang
Große Witwenrente (altes Recht)60 %lebenslang

Wer neben der Witwenrente eigene Einkünfte hat, muss mit Kürzungen rechnen. Laut Deutscher Rentenversicherung gilt ab Juli 2026 ein monatlicher Einkommensfreibetrag von 1.122,53 Euro. Erst was darüber liegt, wird zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.

Rente nach Tod beantragen: So gehen Sie Schritt für Schritt vor

Die Witwenrente wird nicht automatisch gezahlt. Sie müssen sie nach dem Tod Ihres Partners selbst beantragen. Laut financer.de finden Sie die Antragsformulare auf der Website der Deutschen Rentenversicherung unter dem Formularpaket "Witwenrente und Witwerrente". Den Antrag können Sie per Post einsenden oder persönlich in einer Beratungsstelle abgeben. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich: Die Witwenrente wird rückwirkend für bis zu 12 Monate vor dem Antragsmonat gezahlt.

Diese Unterlagen benötigen Sie in der Regel für den Antrag:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sterbeurkunde des Verstorbenen
  • Heiratsurkunde oder Nachweis der eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Versicherungsnummer des Verstorbenen
  • Ihre eigene Kontoverbindung für die Überweisung

Bei Fragen hilft der kostenlose Kundenservice der Deutschen Rentenversicherung unter der Rufnummer 0800 1000 4800, erreichbar montags bis donnerstags von 7:30 bis 19:30 Uhr und freitags von 7:30 bis 15:30 Uhr.

Häufige Fragen (FAQ)

Die Rente nach Tod wird laut § 102 Absatz 5 SGB VI noch bis zum Ende des Kalendermonats gezahlt, in dem die Person verstorben ist. Alles, was danach noch überwiesen wird, muss an die Deutsche Rentenversicherung zurückgezahlt werden.

Das Sterbevierteljahr sind die drei Monate nach dem Sterbemonat. In dieser Zeit bekommen Ehepartner und eingetragene Lebenspartner die volle Rente des Verstorbenen ausbezahlt. Eigenes Einkommen wird dabei nicht angerechnet. Kinder haben keinen Anspruch.

Die letzte Rentenzahlung für den Sterbemonat geht in die Erbmasse ein und steht den Erben zu. Spätere Rentenzahlungen, die irrtümlich noch überwiesen werden, sind keine Erbschaft, sondern müssen an die Deutsche Rentenversicherung zurückgezahlt werden.

Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen (nach neuem Recht) oder 60 Prozent (nach altem Recht). Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent und läuft höchstens 24 Monate. Im Sterbevierteljahr erhalten Hinterbliebene zunächst 100 Prozent.

Informieren Sie die Deutsche Rentenversicherung sofort schriftlich mit Sterbeurkunde und Versicherungsnummer. Stellen Sie gleichzeitig den Antrag auf Witwenrente. Überweisungen nach dem Sterbemonat dürfen nicht behalten werden und sind zurückzuleiten.

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Aktuelle Informationen zum Thema Rente & Altersvorsorge finden Sie auf der offiziellen Webseite (Deutsche Rentenversicherung) unter deutsche-rentenversicherung.de.

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 20. Juli 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.