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Altersrente 2026: Voraussetzungen, Höhe und Antrag erklärt
Die gesetzliche Altersrente ist geltendes Recht in Deutschland. Sie betrifft Sie sehr wahrscheinlich, wenn Sie jemals in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Laut Bundesregierung erhalten rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland monatlich Rente. Zum 1. Juli 2026 sind alle Renten um 4,24 Prozent gestiegen. Das bedeutet mehr Geld für fast alle Rentenbeziehenden. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, wer Anspruch hat, wie viel Sie bekommen und wie Sie den Antrag richtig stellen.
Kurz gesagt
- Status: Geltendes Recht, Rentenerhöhung ab 1. Juli 2026 bereits in Kraft
- Betroffen: Alle, die in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben
- Wichtigste Zahl: 4,24 Prozent mehr Rente ab Juli 2026, neuer Rentenwert: 42,52 Euro
- Nächster Schritt: Antrag mindestens 3 Monate vorher bei der Deutschen Rentenversicherung stellen
- Stand: Juli 2026
Was ist die Altersrente und wer hat Anspruch?
Die Altersrente ist eine monatliche Zahlung, die Sie nach dem Ende Ihres Berufslebens vom Staat bekommen. Sie haben Anspruch darauf, wenn Sie lange genug in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Für die reguläre Regelaltersrente reichen bereits fünf Versicherungsjahre als sogenannte Wartezeit (das ist die Mindestzeit, die Sie in der Rentenversicherung versichert gewesen sein müssen). Zu diesen Jahren zählen nicht nur Arbeitsjahre, sondern auch Zeiten für Kindererziehung, Krankheit oder Ausbildung.
Es gibt verschiedene Varianten der gesetzlichen Rente in Deutschland. Die bekanntesten sind: die Regelaltersrente (ab 5 Jahren Versicherungszeit), die Rente für langjährig Versicherte (ab 35 Jahren) und die Rente für besonders langjährig Versicherte (ab 45 Jahren). Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung können unter bestimmten Bedingungen sogar ab 62 Jahren in Rente gehen. Welche Variante für Sie gilt, hängt allein von Ihren gesammelten Versicherungsjahren ab.
Altersrente Voraussetzungen: Wann können Sie in Rente gehen?
Das Renteneintrittsalter hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Laut VZ VermögensZentrum geht der Jahrgang 1960 im Jahr 2026 regulär mit 66 Jahren und 4 Monaten in Rente. Wer im Januar 1960 geboren wurde, kann bereits ab Juni 2026 Rente beziehen. Der Jahrgang 1964 ist der erste, für den die Regelaltersgrenze von 67 Jahren vollständig gilt. Für alle jüngeren Jahrgänge steigt das Rentenalter schrittweise weiter an.
Wer früher aufhören möchte, hat ebenfalls Möglichkeiten. Mit mindestens 35 Versicherungsjahren können Sie schon ab 63 Jahren Rente beantragen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, wird die Rente dauerhaft um 0,3 Prozent gekürzt. Diese Kürzungen nennt man Abschläge. Wer zum Beispiel für den Jahrgang 1963 schon mit 63 statt regulär später in Rente geht, verliert laut "Ihre Vorsorge" dauerhaft 13,8 Prozent seiner monatlichen Rente. Es lohnt sich deshalb, den Zeitpunkt gut zu planen.
Wie hoch ist die gesetzliche Altersrente 2026?
Laut Deutscher Rentenversicherung ist der aktuelle Rentenwert (das ist der Betrag in Euro, den Sie pro gesammeltem Rentenpunkt erhalten) zum 1. Juli 2026 von 40,79 Euro auf 42,52 Euro gestiegen. Wie viel Rente Sie insgesamt bekommen, hängt davon ab, wie viele Punkte Sie in Ihrem Berufsleben gesammelt haben. Wer ein Jahr lang so viel verdient wie der deutschlandweite Durchschnitt aller Arbeitnehmer, sammelt dafür genau einen Rentenpunkt. Am Ende multipliziert die Deutsche Rentenversicherung Ihre Gesamtpunkte einfach mit dem aktuellen Rentenwert.
Laut VZ VermögensZentrum erhalten durchschnittliche Rentner im Westen seit Juli 2026 rund 1.451 Euro brutto pro Monat, Rentnerinnen im Westen rund 913 Euro brutto. Von diesem Betrag gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Den genauen Betrag für Ihre persönliche Situation finden Sie in Ihrer Rentenauskunft, die Sie jederzeit kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern können.
Beispielrechnung gesetzliche Altersrente:
- Gesammelte Rentenpunkte: 35
- Aktueller Rentenwert (Juli 2026): 42,52 Euro
- Bruttorente: 35 x 42,52 Euro = 1.488,20 Euro
Rente und Steuern: Was Rentnerinnen und Rentner wissen müssen
Viele Rentnerinnen und Rentner fragen sich, ob sie Steuern auf ihre Rente zahlen müssen. Das hängt von der Höhe Ihrer Rente ab. Der steuerliche Grundfreibetrag (das ist der Betrag, bis zu dem man keine Einkommensteuer zahlt) liegt 2026 laut VZ VermögensZentrum bei 12.348 Euro im Jahr für Ledige und 24.696 Euro für Verheiratete. Liegt Ihre Jahresrente über diesem Betrag, kann eine Steuerpflicht entstehen. Durch die Rentenerhöhung 2026 werden viele Rentner laut Experten erstmals steuerpflichtig.
Wichtig: Nicht die gesamte Rente wird besteuert. Wer im Jahr 2026 in Rente geht, muss 86 Prozent seiner Rente als steuerpflichtigen Einkommensanteil angeben. Wer schon früher in Rente gegangen ist, hat einen geringeren steuerpflichtigen Anteil. Zusätzlich zahlen alle Rentnerinnen und Rentner Beiträge zur Krankenversicherung. Der Beitragssatz liegt derzeit bei 7,3 Prozent plus die Hälfte des Zusatzbeitrags, der im bundesweiten Durchschnitt 2026 bei rund 2,9 Prozent liegt.
Rentenreform 2026: Was sich bei der Altersrente ändern könnte
Die Rentenkommission der Bundesregierung hat ihren Abschlussbericht am 23. Juni 2026 vorgelegt. Diese Empfehlungen sind noch kein Gesetz. Laut Bundesregierung soll bis Ende 2026 ein Gesetzespaket verabschiedet werden. Wer heute bereits Rente bezieht oder kurz davor steht, ist von den geplanten Änderungen voraussichtlich nicht betroffen. Rentennah Versicherte (also Menschen, die sehr bald in Rente gehen) sollen laut Rentenberater Norbert Loos durch Übergangsregelungen geschützt werden.
Die Kommission schlägt unter anderem vor, die sogenannte Rente mit 63 (abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren) abzuschaffen. Außerdem soll das Mindestalter für Frühverrentung von 63 auf 64 Jahre steigen. Laut dem Alterssicherungsbericht vom 23. Juni 2026 werden voraussichtlich erstmals die Geburtsjahrgänge ab 1965 von Änderungen betroffen sein. Genaue Details stehen erst mit dem konkreten Gesetzentwurf fest.
Altersrente beantragen: So gehen Sie Schritt für Schritt vor
Laut Deutscher Rentenversicherung kommt keine Rente automatisch. Sie müssen die Altersrente immer selbst beantragen, auch wenn Sie das reguläre Rentenalter bereits erreicht haben. Stellen Sie den Antrag am besten drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn, da eine rückwirkende Zahlung nicht möglich ist. Wer zu spät beantragt, verliert bares Geld: Versäumte Monate werden nicht nachgezahlt.
Den Antrag stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Das geht online, per Post mit Formular R0100 oder persönlich in einer kostenlosen Beratungsstelle. Folgende Unterlagen brauchen Sie in der Regel:
- Personalausweis oder Reisepass
- Sozialversicherungsausweis mit Ihrer Rentenversicherungsnummer
- Nachweise über Versicherungszeiten (zum Beispiel Arbeitgeberbescheinigungen)
- Steueridentifikationsnummer (bei Online-Antrag oft nicht nötig)
- Kontoverbindung für die monatliche Überweisung
Häufige Fragen (FAQ)
Ja, die gesetzliche Altersrente ist geltendes Recht. Die Rentenerhöhung von 4,24 Prozent ist seit dem 1. Juli 2026 in Kraft. Geplante Änderungen durch die Rentenreform sind dagegen noch kein Gesetz und betreffen voraussichtlich erst Jahrgänge ab 1965.
Für die reguläre Altersrente brauchen Sie mindestens fünf Versicherungsjahre bei der Deutschen Rentenversicherung. Frühere Varianten erfordern 35 oder 45 Jahre. Angerechnet werden Arbeitsjahre, Kindererziehungszeiten, Krankheits- und Ausbildungszeiten.
Seit Juli 2026 sind alle Renten um 4,24 Prozent gestiegen. Der Rentenwert beträgt jetzt 42,52 Euro pro Punkt. Durchschnittliche Rentner im Westen erhalten rund 1.451 Euro brutto pro Monat (Quelle: VZ VermögensZentrum, Bundesregierung).
Das hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Der Jahrgang 1960 geht 2026 regulär mit 66 Jahren und 4 Monaten in Rente. Mit 35 Versicherungsjahren ist Frühverrentung ab 63 möglich, jedoch mit dauerhaften Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat.
Den Antrag stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung, online, per Post oder persönlich in einer Beratungsstelle. Beantragen Sie die Altersrente mindestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Eine verspätete Antragstellung führt zu nicht nachzahlbaren Einkommensverlusten.
Offizielle Informationen
Für verbindliche Auskünfte besuche die offizielle Seite:
Zur offiziellen Seite (Deutsche Rentenversicherung)Weitere Informationen
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Offizielle Informationen
Aktuelle Informationen zum Thema Rente & Altersvorsorge finden Sie auf der offiziellen Webseite (Deutsche Rentenversicherung) unter deutsche-rentenversicherung.de.
Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 20. Juli 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.