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Waisenrente 2026
Die waisenrente ist keine neue Leistung, sondern seit Jahrzehnten geltendes Recht. Sie betrifft Sie direkt, wenn ein Elternteil gestorben ist und das Kind noch keine 18 Jahre alt ist. Diese Leistung zahlt die Deutsche Rentenversicherung und soll Kinder nach dem Tod eines Elternteils finanziell absichern. Sie wird nicht automatisch ausgezahlt. Ein Antrag ist immer nötig. Laut Deutscher Rentenversicherung hat die waisenrente zwei Varianten: die Halbwaisenrente und die Vollwaisenrente. Dieser Artikel erklärt, wer Anspruch hat, wie viel Geld es gibt und wie Sie den Antrag stellen.
Kurz gesagt
- Geltendes Recht: waisenrente ist gesetzlich geregelt, kein automatischer Bezug
- Betroffen: Kinder bis 18 Jahre, unter Bedingungen bis 27 Jahre
- Wichtigste Zahl: Halbwaisenrente 10 Prozent, Vollwaisenrente 20 Prozent der Rente des Verstorbenen
- Nächster Schritt: Antrag sofort nach dem Todesfall bei der Deutschen Rentenversicherung stellen
Halbwaise oder Vollwaise: Welche Variante gilt für Ihr Kind?
Es gibt zwei Arten dieser Leistung. Die Halbwaisenrente wird gezahlt, wenn noch ein Elternteil lebt. Die Vollwaisenrente wird gezahlt, wenn beide Elternteile gestorben sind. Laut Deutscher Rentenversicherung beträgt die Halbwaisenrente 10 Prozent der Rente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte. Die Vollwaisenrente beträgt 20 Prozent. Bei der Vollwaisenrente wird immer der höhere Rentenanspruch der beiden verstorbenen Elternteile als Berechnungsgrundlage (also als Ausgangsbetrag für die Berechnung) genutzt.
Laut aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung (Stand: Januar 2026) lagen die durchschnittlich ausgezahlten Beträge bei rund 213 Euro monatlich für Halbwaisen und rund 421 Euro monatlich für Vollwaisen. Anspruch haben nicht nur leibliche Kinder, sondern auch Adoptivkinder, Stiefkinder und Pflegekinder, wenn sie im Haushalt des Verstorbenen lebten. Unter bestimmten Bedingungen können auch Enkel und Geschwister anspruchsberechtigt sein.
Waisenrente Voraussetzungen 2026: Diese Bedingungen gelten
Für den Anspruch müssen laut Deutschem Rentenrecht (§ 48 SGB VI) zwei Grundbedingungen erfüllt sein. Erstens muss der verstorbene Elternteil die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben. Eine Ausnahme gilt, wenn der Tod durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit eingetreten ist. In diesem Fall entfällt die Wartezeit. Zweitens muss das Kind zum Zeitpunkt des Todes noch keine 18 Jahre alt sein.
Über das 18. Lebensjahr hinaus kann die Zahlung bis maximal zum 27. Geburtstag weiterlaufen. Das gilt in folgenden Fällen:
- Schulische oder berufliche Ausbildung
- Studium an einer Hochschule
- Anerkannter Freiwilligendienst (z.B. FSJ oder BFD)
- Körperliche, geistige oder seelische Behinderung, die eine eigene Erwerbstätigkeit ausschließt
Laut Deutscher Rentenversicherung bleibt der Anspruch auch dann bestehen, wenn das Kind heiratet oder adoptiert wird.
Waisenrente Höhe 2026: So wird der Betrag berechnet
Die Höhe der Leistung richtet sich immer nach dem Rentenanspruch des verstorbenen Elternteils. Laut Deutscher Rentenversicherung gilt folgende Übersicht:
| Art der Leistung | Prozentualer Anteil | Durchschnitt 2026 |
|---|---|---|
| Halbwaisenrente | 10 Prozent | rund 213 Euro |
| Vollwaisenrente | 20 Prozent | rund 421 Euro |
Ab Juli 2026 steigen alle laufenden Zahlungen automatisch um 4,24 Prozent, weil der Rentenwert von 40,79 Euro auf 42,52 Euro pro Rentenpunkt angehoben wird. Dazu kommt immer ein persönlicher Zuschlag. Dieser ergibt sich aus den Beitragszeiten des Verstorbenen und der sogenannten Zurechnungszeit (dem fiktiven Zeitraum, für den der Verstorbene als weiter versichert gilt). Kein Antrag ist für die Erhöhung nötig.
Eigenes Einkommen: Wird es auf die Leistung angerechnet?
Eine wichtige Besonderheit gegenüber anderen Hinterbliebenenleistungen: Laut Deutscher Rentenversicherung wird eigenes Einkommen des Kindes nicht auf die Leistung angerechnet. Das ist ein häufiger Irrtum. Wer also als Student nebenbei jobbt oder eine Ausbildungsvergütung erhält, verliert dadurch keinen Cent. Diese Einkommensfreiheit gilt seit dem 1. Juli 2015 und ist gesetzlich festgeschrieben.
Wichtig für Elternteile, die Unterhaltsvorschuss (staatliche Unterhaltsleistung bei fehlendem Unterhalt des anderen Elternteils) beziehen: Wenn das Kind diese Rentenzahlung erhält, kann sich der Unterhaltsvorschuss verringern oder ganz entfallen. Beides gleichzeitig in voller Höhe zu beziehen ist in der Regel nicht möglich. Klären Sie das beim zuständigen Jugendamt, bevor Sie den Antrag stellen.
Ausbildung und Studium: So bleibt der Anspruch erhalten
Wer nach dem 18. Geburtstag weiter Zahlungen erhalten möchte, muss das aktiv nachweisen. Laut Deutscher Rentenversicherung werden im September jedes Jahres sogenannte Nachprüfungsschreiben versandt. Die Ausbildungsstätte (Schule, Hochschule oder Betrieb) muss darin bestätigen, dass die Ausbildung oder das Studium noch andauert. Alternativ reichen Lehrverträge, Semesterbescheinigungen oder Zeugnisse.
Wer zwischen zwei Ausbildungen wechselt, verliert den Anspruch nicht sofort. Laut Deutschem Rentenrecht (§ 48 SGB VI) wird die Zahlung bei einer Unterbrechung von höchstens vier Kalendermonaten zwischen zwei Ausbildungen weitergezahlt. Bei einer längeren Pause endet die Zahlung. Sie kann aber bei Beginn der neuen Ausbildung oder eines Freiwilligendienstes neu beantragt werden, auch wenn sie bereits beendet war.
Waisenrente beantragen: Diese Schritte sind nötig
Die waisenrente wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen sie aktiv beantragen. Laut Deutscher Rentenversicherung kann der Antrag online unter deutsche-rentenversicherung.de, per Post oder persönlich in einer Beratungsstelle gestellt werden. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich nach dem Todesfall, da die Leistung maximal zwölf Monate rückwirkend gezahlt werden kann.
Diese Unterlagen brauchen Sie:
- Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis des antragstellenden Elternteils oder Erziehungsberechtigten
- Bei Ausbildung über 18 Jahren: Formular R0615 der Deutschen Rentenversicherung
- Bei Behinderung: ärztlicher Nachweis oder Schwerbehindertenausweis
Fehlen noch einzelne Unterlagen, können Sie den Antrag trotzdem einreichen und die Dokumente nachreichen. Die Deutsche Rentenversicherung berät kostenlos unter 0800 1000 4800.
Häufige Fragen (FAQ)
Nein. Die Zahlung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen aktiv einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Die Leistung kann maximal zwölf Monate rückwirkend beantragt werden. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich nach dem Todesfall.
Laut Deutscher Rentenversicherung lag die durchschnittliche Halbwaisenrente zuletzt bei rund 213 Euro pro Monat, die Vollwaisenrente bei rund 421 Euro. Die genaue Höhe hängt vom individuellen Rentenanspruch des verstorbenen Elternteils ab. Ab Juli 2026 steigen alle Beträge automatisch um 4,24 Prozent.
Ja. Laut Deutscher Rentenversicherung wird eigenes Einkommen des Kindes seit dem 1. Juli 2015 nicht mehr auf die Zahlung angerechnet. Das Kind darf unbegrenzt hinzuverdienen. Weder eine Ausbildungsvergütung noch ein Nebenjob wirken sich auf die Höhe der Leistung aus.
Laut Deutschem Rentenrecht (§ 48 SGB VI) kann die Leistung bis zum 27. Lebensjahr weiterlaufen, wenn das Kind in Ausbildung oder Studium ist, einen Freiwilligendienst leistet oder wegen einer Behinderung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann. Ein jährlicher Nachweis ist dabei Pflicht.
Laut Deutscher Rentenversicherung läuft die Zahlung bei einer Pause von bis zu vier Kalendermonaten zwischen zwei Ausbildungen weiter. Bei längerer Unterbrechung endet die Leistung. Sie kann jedoch bei Beginn der neuen Ausbildung oder eines Freiwilligendienstes neu beantragt werden.
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Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 19. Juli 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.