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Steuerklasse 5: Nachteile und wann ein Wechsel sinnvoll ist
Die Steuerklasse 5 gilt unter Arbeitnehmern oft als die unbeliebteste Einstufung überhaupt. Wer auf seiner Gehaltsabrechnung die "5" entdeckt, sieht sich monatlich mit enormen Abzügen konfrontiert, die das Nettoeinkommen drastisch schrumpfen lassen. Doch die Steuerklasse 5 ist kein Fehler im System, sondern das zwingende Gegenstück zur vorteilhaften Steuerklasse 3 innerhalb einer Ehe. Während der eine Partner profitiert, trägt der andere die sichtbare Steuerlast. In diesem Ratgeber erklären wir, warum die Abzüge derart hoch ausfallen, in welchen Lebenssituationen diese Steuerklasse zu handfesten finanziellen Nachteilen bei staatlichen Leistungen führen kann und warum sie im Jahr 2026 trotz Reformplänen weiterhin existiert.
Warum sind die Abzüge in Steuerklasse 5 so hoch?
Das deutsche Steuersystem gewährt jedem Bürger einen Grundfreibetrag, der das Existenzminimum steuerfrei stellt (2026: 12.348 Euro). Wenn sich ein Ehepaar für die Kombination 3 und 5 entscheidet, tritt der Partner in Steuerklasse 5 diesen gesamten Freibetrag an den Partner in Steuerklasse 3 ab. Auf der Gehaltsabrechnung der Steuerklasse 5 existiert folglich kein steuerfreier Puffer mehr. Jeder verdiente Euro wird ab dem ersten Cent voll versteuert. Dadurch entsteht psychologisch oft das frustrierende Gefühl, dass sich die Arbeit für den Partner in Klasse 5 "gar nicht lohnt". Gesamtwirtschaftlich für das Ehepaar gleicht sich dies durch das extrem hohe Netto des Partners in Klasse 3 zwar aus, die individuelle Belastung bleibt jedoch spürbar.
Nachteile der Steuerklasse 5 bei Lohnersatzleistungen
Der hohe monatliche Steuerabzug in Klasse 5 ist nicht nur ein optisches Ärgernis, er kann auch handfeste finanzielle Konsequenzen haben, wenn staatliche Lohnersatzleistungen beantragt werden. Leistungen wie das Elterngeld, das Krankengeld, das Arbeitslosengeld I oder das Kurzarbeitergeld berechnen sich maßgeblich auf Basis des zuletzt bezogenen *Nettoeinkommens*. Da das Netto in Klasse 5 künstlich kleingerechnet ist, fallen all diese staatlichen Leistungen entsprechend geringer aus. Wer also eine Schwangerschaft plant oder mit längerer Krankheit oder Kurzarbeit rechnet, sollte dringend über einen Wechsel der Steuerklasse nachdenken, um diese Leistungen zu maximieren.
Wann lohnt sich ein Wechsel?
Ein Wechsel aus der Kombination 3/5 in die Kombination 4/4 (oder 4/4 mit Faktor) ist in zwei Szenarien dringend anzuraten. Erstens: Wenn sich die Einkommen der Ehepartner angleichen. Verdient der Partner in Klasse 5 plötzlich mehr, etwa durch einen Wechsel von Teilzeit in Vollzeit, verliert die Kombination 3/5 ihren Sinn und führt unterjährig nur zu massiven Steuernachzahlungen. Zweitens: Die eben erwähnte Familienplanung. Wenn der Partner in Klasse 5 (häufig die Frau) das Elterngeld beziehen wird, sollte rechtzeitig in Steuerklasse 3 oder 4 gewechselt werden. Achtung: Das Finanzamt verlangt für die Elterngeldberechnung, dass die neue Steuerklasse im Bemessungszeitraum überwiegend (mindestens sieben Monate) gegolten hat. Ein frühzeitiger Wechsel ist hier bares Geld wert.
Bleibt die Klasse 5 im Jahr 2026 bestehen?
Ja, trotz weitreichender politischer Ankündigungen bleiben die Steuerklassen 3 und 5 im Jahr 2026 in ihrer gewohnten Form erhalten. Die Bundesregierung plant zwar, diese Kombination abzuschaffen und alle Ehepaare in das gerechtere Faktorverfahren zu überführen, doch dieses Vorhaben greift nach derzeitigem Gesetzesstand frühestens im Jahr 2030. Sie müssen also für das aktuelle Steuerjahr keine automatische Zwangsumstellung befürchten und können die Klassen weiterhin nach Ihren eigenen familiären Bedürfnissen anpassen.
Nützliche Links
Möchten Sie sich über Alternativen informieren oder den Wechsel konkret angehen? Hier finden Sie weiterführende Erklärungen:
Häufige Fragen (FAQ)
In Steuerklasse 5 wird kein eigener Grundfreibetrag angerechnet, da dieser dem Ehepartner in Klasse 3 übertragen wurde. Dies führt zu unverhältnismäßig hohen monatlichen Steuerabzügen.
Ein Wechsel in die Kombination 4/4 lohnt sich, wenn sich die Gehälter der Ehepartner angleichen oder wenn der Partner in Klasse 5 in absehbarer Zeit Lohnersatzleistungen (wie Elterngeld) beziehen wird.
Seit einigen Jahren ist ein Wechsel mehrmals im Jahr beim Finanzamt möglich. Ein Wechsel wird stets zum Beginn des darauffolgenden Monats rechtlich wirksam.
Offizielle Informationen
Für verbindliche Auskünfte und Formulare besuchen Sie bitte die offizielle Seite: Bundesministerium der Finanzen
Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Zur offiziellen Seite (Bundesministerium der Finanzen)Verwandte Artikel
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Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 1. Juli 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.