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Altersrente für besonders langjährig Versicherte 2026 erklärt
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist geltendes Recht in Deutschland. Sie betrifft Sie, wenn Sie mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Laut Deutscher Rentenversicherung können Versicherte mit 45 anrechenbaren Jahren bereits vor der regulären Altersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Das ist der entscheidende Vorteil dieser Rentenart. Jedes Jahr nutzen laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung rund 250.000 bis 280.000 Versicherte diesen früheren Renteneinstieg. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, wer Anspruch hat, wann Sie in Rente gehen können und was die geplante Rentenreform bedeutet.
Kurz gesagt
- Status: Geltendes Recht, gilt aktuell wie bisher
- Betroffen: Alle mit mindestens 45 Versicherungsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Wichtigste Zahl: 2 Jahre früher in Rente als normal, immer ohne Abschläge
- Rentenreform: Abschaffung geplant, aber noch kein Gesetz. Rentennah Versicherte sind geschützt
- Stand: Juli 2026
Was ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte?
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine spezielle Rentenart. Sie wurde 2012 eingeführt und 2014 als sogenannte Rente mit 63 erweitert. Das Besondere: Sie können damit zwei Jahre früher in Rente gehen als mit der regulären Altersrente. Und das ganz ohne Abschläge (das sind die dauerhaften Kürzungen, die Sie sonst für jeden vorgezogenen Monat zahlen müssten). Laut Deutscher Rentenversicherung ist diese Rente die einzige Frührentenart, bei der kein einziger Euro gekürzt wird.
Diese Rentenart darf nicht mit der Altersrente für langjährig Versicherte verwechselt werden. Die langjährig Versicherten brauchen nur 35 Jahre, können aber schon ab 63 in Rente gehen, allerdings immer mit Abschlägen. Bei der Rente nach 45 Beitragsjahren gibt es keine Abschläge, aber auch kein früheres Eintrittsdatum als zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Ein vorzeitiger Bezug ist hier nicht möglich.
Altersrente besonders langjährig Versicherte: Wer hat Anspruch?
Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte brauchen Sie genau 45 Versicherungsjahre. Das klingt einfach, aber nicht alle Zeiten zählen dazu. Laut Deutscher Rentenversicherung werden bei der 45-Jahres-Wartezeit (das ist die Mindestversicherungszeit) folgende Zeiten angerechnet:
- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit
- Zeiten der Kindererziehung (bis zum 10. Geburtstag des Kindes)
- Zeiten mit Pflege von Angehörigen
- Zeiten mit Kranken- oder Übergangsgeld
- Freiwillige Beiträge (nur wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen)
Nicht angerechnet werden hingegen: Schulzeiten, Studium, Zeiten mit ALG-II-Bezug (Bürgergeld) sowie die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn, wenn in dieser Zeit Arbeitslosengeld I bezogen wurde (außer bei Insolvenz des Arbeitgebers). Das überrascht viele Versicherte. Prüfen Sie Ihre genaue Versicherungszeit deshalb rechtzeitig in Ihrer Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung.
Wann können Sie 2026 mit 45 Beitragsjahren in Rente gehen?
Das Renteneintrittsalter hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Sie können immer zwei Jahre vor Ihrer persönlichen Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Laut VZ VermögensZentrum gelten 2026 folgende Einstiegsalter:
| Geburtsjahrgang | Renteneintritt abschlagsfrei |
|---|---|
| 1961 (Juni-Dez.) | 64 Jahre und 6 Monate |
| 1962 (Jan.-März) | 64 Jahre und 8 Monate |
| Ab 1964 | 65 Jahre |
Wichtig: Sie können diese Rente nicht früher in Anspruch nehmen, auch nicht mit Abschlägen. Das unterscheidet die 45-Jahres-Rente von allen anderen Frührentenformen. Wer die Wartezeit von 45 Jahren noch nicht ganz erfüllt hat, kann auch nicht schon mit 63 einsteigen, sondern muss warten, bis die 45 Jahre voll sind.
Was zählt zur Wartezeit bei der Rente nach 45 Beitragsjahren?
Viele Versicherte wissen nicht genau, was die 45 Beitragsjahre wirklich bedeuten. Beitragsjahre sind nicht dasselbe wie Arbeitsjahre. Zur Wartezeit zählen laut Deutscher Rentenversicherung neben den Arbeitsjahren auch bestimmte andere Zeiten. Das ist eine gute Nachricht für alle, die mal kurze Pausen hatten. Wer Kinder erzogen hat, bekommt zum Beispiel die Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Wer jedoch länger Bürgergeld (früher: Hartz IV) bezogen hat oder direkt vor der Rente zwei Jahre lang Arbeitslosengeld I bekommen hat, dem fehlen diese Zeiten bei der 45-Jahres-Zählung.
Eine zuverlässige Übersicht über Ihre persönliche Wartezeit finden Sie in Ihrer Rentenauskunft. Laut Deutscher Rentenversicherung bekommen alle gesetzlich Versicherten ab dem 55. Lebensjahr automatisch alle drei Jahre eine Rentenauskunft per Post. Sie können diese Auskunft aber auch jederzeit selbst anfordern. Das geht kostenlos online, per Telefon oder in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Wie hoch ist die Rente nach 45 Beitragsjahren?
Die Rentenhöhe bei der Altersrente besonders langjährig Versicherter wird genauso berechnet wie bei jeder anderen gesetzlichen Rente. Laut betanet.de gilt die folgende Formel: Ihre gesammelten Entgeltpunkte (das sind Punkte, die Sie pro Arbeitsjahr je nach Verdienst sammeln) werden mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Rentenwert laut Deutscher Rentenversicherung 42,52 Euro. Wer 2 Jahre früher in Rente geht, sammelt 2 Jahre weniger Punkte und bekommt deshalb etwas weniger Rente als bei der regulären Altersgrenze.
Beispielrechnung Rente nach 45 Beitragsjahren:
- Gesammelte Entgeltpunkte nach 45 Jahren: 42
- Aktueller Rentenwert (Juli 2026): 42,52 Euro
- Bruttorente: 42 x 42,52 Euro = 1.785,84 Euro
Laut VZ VermögensZentrum können Rentnerinnen und Rentner seit Januar 2023 unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das gilt auch für diese Rentenart. Wer also frühzeitig in Rente geht und trotzdem noch etwas arbeiten möchte, verliert dadurch keinen einzigen Euro Rente.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Was plant die Rentenreform 2026?
Die Rentenkommission der Bundesregierung hat in ihrem Alterssicherungsbericht vom 23. Juni 2026 empfohlen, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Das ist aktuell jedoch noch kein Gesetz. Laut rentenbescheid24.de gibt es mit Stand Juli 2026 noch keinen konkreten Gesetzentwurf. Wer bereits Rente bezieht oder kurz vor dem Renteneintritt steht, ist durch den sogenannten Vertrauensschutz (das bedeutet: bestehende Rechte werden nicht rückwirkend gestrichen) voraussichtlich geschützt.
Laut Rentenberater Peter Knöppel von rentenbescheid24.de werden von möglichen Änderungen aus verfassungsrechtlichen Gründen erst Jahrgänge betroffen sein, die noch nicht rentennah sind. Das sind voraussichtlich Jahrgänge ab 1967 oder 1968. Als Ersatz für die abgeschaffte Rente soll es laut Kommissionsempfehlung eine Schutzrente für Versicherte geben, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Konkrete Details stehen aber erst mit dem fertigen Gesetzentwurf fest, der bis Ende 2026 erwartet wird.
Häufige Fragen (FAQ)
Ja, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gilt 2026 unverändert. Die geplante Abschaffung durch die Rentenreform ist noch kein Gesetz. Wer die 45 Beitragsjahre erfüllt, kann die Rente aktuell wie gewohnt beantragen.
Sie brauchen genau 45 Versicherungsjahre. Dazu zählen Arbeitsjahre, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten. Nicht angerechnet werden Schulzeiten, Studium und in den meisten Fällen auch ALG-II-Zeiten.
Das hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Der Jahrgang 1961 kann 2026 mit 64 Jahren und 6 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Ab Jahrgang 1964 gilt eine Altersgrenze von 65 Jahren. Grundsätzlich gilt: immer 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze.
Nein. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist immer ohne Abschläge. Das ist ihr größter Vorteil gegenüber anderen Frührentenformen. Sie können diese Rente allerdings auch nicht noch früher beantragen.
Die Rentenkommission empfiehlt die Abschaffung, aber es gibt noch kein Gesetz. Wer kurz vor der Rente steht, ist durch Vertrauensschutz voraussichtlich gesichert. Betroffen wären laut Experten frühestens Jahrgänge ab 1967 oder 1968.
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Offizielle Informationen
Aktuelle Informationen zum Thema Rente & Altersvorsorge finden Sie auf der offiziellen Webseite (Deutsche Rentenversicherung) unter deutsche-rentenversicherung.de.
Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 20. Juli 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.